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Sollte von Ihnen keine Ablesung und Mitteilung des Zählerstandes bis zur Erstellung der Rechnung erfolgt sein, wird durch eine maschinelle Hochrechnung durch Verbrauchswerte der Zählerstand ermittelt.

Ob der Zählerstand für Ihre Rechnung abgelesen oder durch Hochrechnung ermittelt wurde, können Sie auf Ihrer Rechnung erkennen.

Wortlaut: "Ablesung Kunde" und "Hochrechnung EVU" = von Ihnen als Kunde abgelesener Zählerstand

Wortlaut: nur "Hochrechnung EVU" = vom System ermittelter Zählerstand, da kein Zählerstand von Ihnen gemeldet wurde

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Stadtwerke Unna sind Ihr direkter Ansprechpartner. 

Wählen Sie unsere kostenlosen Rufnummern:

Fragen zur Rechnung:         0800 2001-234
Fragen zu Ihrem Vertrag:    0800 2001-239
Fragen zu Zahlungen:          0800 2001-238

Fax: 02303 2001-22
E-Mail: info (at) sw-unna.de 

Unser Online-Kundenportal ist 24 Stunden für Sie erreichbar. 

Nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung für eine telefonische Beratung.

Wenn Sie das uns erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat oder Ihre Bankverbindung ändern / mitteilen möchten, können Sie dies ganz bequem über unser Online-Kundenportal tun. Alternativ teilen Sie uns die neuen Bankdaten bitte schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax mit. 

E-Mail: info@sw-unna.de 

Briefadresse: Stadtwerke Unna GmbH | Heinrich-Hertz-Str. 2 | 59423 Unna

Fax: 02303 2001-22

Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.

Häufig ist es nicht möglich, eine hohe Nachzahlung zum Beispiel aus der Jahresrechnung in einer Summe zu bezahlen.

Wenden Sie sich bei Zahlungsproblemen bitte sofort an uns, bevor Sie eine Mahnung erhalten.

Nach Eingang einer entsprechenden Anfrage prüfen wir, ob die von Ihnen gewünschte Zahlungsvereinbarung/Ratenzahlung gewährt werden kann bzw. suchen nach einer für beide Seite einvernehmlichen Lösung zur Begleichung der Nachzahlung bis zur nächsten Abrechnung.

Vereinbarungen werden ausschließlich über Jahres- oder Schlussabrechnungen gewährt, die monatlich anfallenden Abschlagszahlungen sind hiervon ausgeschlossen.

Kontakt:
E-Mail: kasse (at) sw-unna.de

Bequem und einfach online: Einfach im Online-Kundenportal einloggen und den Abschlag ändern. 

Telefonisch: Rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 2001-234 an und teilen uns Ihren neuen Abschlagsbetrag mit.

Per E-Mail: Einfach per E-Mail an info(at)sw-unna.de. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und die neue Abschlagshöhe nicht.

Die Stadtwerke Unna beabsichtigen, Ihnen Ihr Guthaben aus Jahres-/ und Schlussabrechnungen per Banküberweisung auszuzahlen.

Daher benötigen wir Ihre gültige Bankverbindung. Diese Bankverbindung wird ausschließlich zu Auszahlungszwecken und nicht zur Abbuchung von Forderungen genutzt.

Die Bankverbindung können Sie uns bequem über unser Online-Kundenportal oder schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax mitteilen.

E-Mail: info@sw-unna.de 

Briefadresse: Stadtwerke Unna GmbH | Heinrich-Hertz-Str. 2 | 59423 Unna

Fax: 02303 2001-22

Wenn Sie ein SEPA-Mandat zur Zahlung verwenden möchten, können Sie sich dieses gern herunterladen und es uns ausgefüllt und unterschrieben zukommen lassen. Alternativ können Sie auch einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten oder uns manuell die ausstehenden Beträge überweisen. Wichtig ist hierbei die Angabe Ihrer Vertragskontonummer im Verwendungszweck.

Hier geht es zum SEPA-Mandat.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam können wir eine Lösung für Ihr individuelles Problem finden. Ein Lösungsansatz wäre zum Beispiel eine Ratenvereinbarung aufzusetzen, damit es nicht zu einer Sperrung kommt. Bitte rufen Sie uns bei Zahlungsschwierigkeiten unter 02303 2001-0 an oder schreiben uns eine E-Mail an kasse(at)sw-unna.de, gemeinsam finden wir eine Lösung!

 

Da Sie bereits die gesamte Abschlagszahlung geleistet haben, wird der endgültige Entlastungsbetrag in Ihrer nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben und verrechnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir abrechnungstechnisch den Entlastungsbetrag nicht auf Ihr Konto überweisen können.

Hierfür benötigen wir Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname und Geburtsdatum) und zur Verbrauchsstelle (Adresse, Zählernummer, Zählerstand). 
Gern können Sie uns diese Informationen per E-Mail an info@sw-unna.de oder per Telefon unter 0800 2001-239 zukommen lassen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Die Stadtwerke Unna sind Ihr direkter Ansprechpartner. 

Bitte beachten Sie: Unser Kundenzentrum ist derzeit geschlossen.

Persönliche Gespräche vor Ort sind nicht möglich. Wir bitten um Verständnis. 

Kontakt: 

Stadtwerke Unna GmbH

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Fragen zur Rechnung:         0800 2001-234
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Fax: 02303 2001-22
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Unser Online-Kundenportal ist 24 Stunden für Sie erreichbar. 

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Musterrechnungen

Beispielrechnung Wasser inkl. Erläuterungen

Strom

Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. 
  • Grundpreis: Der Grundpreis für Strom ist der verbrauchsunabhängige Teil der monatlichen Stromrechnung, der auch dann fällig wird, wenn kein Strom verbraucht wurde. 

Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus verschiedenen Komponenten:

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netznutzung
  • Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), Vertrieb und Gewinnmarge

HT (Hochtarif): Der Hochtarif definiert den Zeitraum (Hauptzeiten) in dem die Stromkosten zu einem bestimmten Betrag berechnet werden. Sie liegt außerhalb des NT-Zeitraums.

NT (Niedertarif): Der Niedertarif definiert einen Zeitraum (Nebenzeiten) in dem die Stromkosten zu einem bestimmten Betrag berechnet werden. Sie liegt außerhalb des HT-Zeitraums.

Weitere Informationen zur Erläuterung der Zusammensetzung des Strompreises und Begriffe wie Netzentgelte, Messstellenbetrieb etc.

Erdgas

Der Gaspreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Erdgas in Cent pro Kilowattstunde. 
  • Grundpreis: Der Grundpreis für Erdgas ist der verbrauchsunabhängige Teil der monatlichen Gasrechnung, der auch dann fällig wird, wenn kein Gas verbraucht wurde. 

Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus drei Komponenten:

  • Steuern und Abgaben inkl. CO2-Preis
  • Regulierte Netzentgelte, inkl. Messung und Messstellenbetrieb
  • Beschaffung und Vertrieb

Nur die letztgenannte Komponente, die Gasbeschaffung über den Einkauf des Erdgases, erfolgt im freien Wettbewerb. Alle anderen Bestandteile des Arbeitspreises eines Gastarifs werden staatlich reguliert oder vom Netzbetreiber festgelegt. Das bedeutet, dass ein Gasanbieter auf einen Großteil der Preisbestandteile keinen Einfluss hat.

Brennwert: Der Brennwert beschreibt, wie viel Energie ein Rohstoff bei der Verbrennung unter bestimmten Bedingungen abgeben kann.

Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Gaspreises

Allgemein

Marktlokations-ID: Die Marktlokations-ID dient zur eindeutigen Identifizierung einer Verbraucherstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Die Verbrauchsabrechnung für das vergangene Jahr wird in dem darauffolgenden Jahr Januar / Anfang Februar erstellt. Bei einem Umzug wird unterjährig abgerechnet. 

Es ist durchaus möglich, dass die Energiepreise wieder sinken. Etwa durch den Wegfall der EEG Umlage, wie in 2022. Bis sich solche Änderungen in den Preisen widerspiegeln, kann es eine gewisse Zeit dauern.

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