Angaben zu Vertragsdauer, Kündigungsterminen und -fristen und Preisanpassung finden Sie in dem jeweiligen Auftragsformular bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Unna GmbH für den Eigenverbrauch von Strom bzw. Erdgas im Haushalt. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte.
Die vorherigen Preise finden Sie in unserem Downloadcenter unter "Strom und Erdgas".
Wir liefern Ihnen für die Dauer Ihres Energieliefervertrags den gesamten Bedarf an Erdgas in Niederdruck bzw. den gesamten Bedarf an elektrischer Energie in Niederspannung an die von Ihnen im Auftragsformular angegebene Verbrauchsstelle. Wartungsdienste bieten wir nicht an. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten erhalten Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen die Überweisung oder das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Schnell, komfortabel und sicher: Nutzen Sie unseren komfortablen Online-Service zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.
Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Download.
Ansprüche wegen Schäden durch eine Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung können Sie, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend machen.
Am 6. Juni 2025 treten neue Bestimmungen der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Strommarkt für Kundinnen und Kunden transparenter und flexibler machen.
Ab diesem Datum können Sie Ihren Stromanbieter innerhalb von nur 24 Stunden wechseln – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir Ihnen hier.
Wichtig: Künftig sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Umzug Ihre Änderungen rechtzeitig einreichen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Hinweis: Zur Vereinheitlichung werden wir diese Regelung nicht nur für Strom, sondern für sämtliche weitere Sparten (Erdgas, Wärme und Wasser) anwenden.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung können an uns per Post (Stadtwerke Unna GmbH, Heinrich-Hertz-Str.2, 59423 Unna), telefonisch (02303 2001-0), per Fax (02303 2001-22) oder per E-Mail (office (at) sw-unna.de) gerichtet werden.
Zur Streitbeilegung kann ein Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor der Verbraucherservice des Lieferanten angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: Mo. – Fr.: 10:00 –16:00 Uhr unter 030 27 57 240 - 0, E-Mail: info (at) schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, seine Rechte als Haushaltskunde und über das Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Verbraucherservice-, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo – Fr. 09.00 Uhr – 15.00 Uhr unter 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie (at) bnetza.de.