24h-Lieferantenwechsel

Am 6. Juni 2025 treten neue Bestimmungen der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Strommarkt für Kundinnen und Kunden transparenter und flexibler machen.

Ab diesem Datum können Sie Ihren Stromanbieter innerhalb von nur 24 Stunden wechseln – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir Ihnen hier.

Wichtig: Künftig sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Umzug Ihre Änderungen rechtzeitig einreichen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Hinweis: Zur Vereinheitlichung werden wir diese Regelung nicht nur für Strom, sondern für sämtliche weitere Sparten (Erdgas, Wärme und Wasser) anwenden.

Sie möchten den Lieferanten wechseln?

Wir möchten Sie gerne als Kunden behalten. Vielleicht ist ja auch ein Tarifwechsel interessant oder Sie planen einen Umzug und das Mitnehmen Ihres Vertrags ist die Lösung. 

Wir beraten Sie gerne dazu. Kontaktieren Sie uns gerne direkt. 

 

Anzahl der gefundenen Fragen:  

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen seinen bisherigen Energieanbieter wechselt und künftig von einem neuen Anbieter mit Strom oder Gas versorgt wird. Gründe dafür können attraktivere Preise, bessere Serviceangebote oder vorteilhaftere Vertragskonditionen sein.

Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels zählen zu den Prozessen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.

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Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucher.

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Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Künftig müssen alle Ein- und Auszüge im Voraus gemeldet werden.

Bisher galt bei Umzügen für die An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten eine Frist von sechs Wochen rückwirkend.

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Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.

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Wird Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht durchgeführt werden. In diesem Fall erfolgt eine vorübergehende Belieferung durch den örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

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Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

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Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

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Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

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Die neuen Regelungen gelten sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieterinnen und Vermieter.

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