24h-Lieferantenwechsel
Am 6. Juni 2025 treten neue Bestimmungen der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Strommarkt für Kundinnen und Kunden transparenter und flexibler machen.
Ab diesem Datum können Sie Ihren Stromanbieter innerhalb von nur 24 Stunden wechseln – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir Ihnen hier.
Wichtig: Künftig sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Umzug Ihre Änderungen rechtzeitig einreichen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Hinweis: Zur Vereinheitlichung werden wir diese Regelung nicht nur für Strom, sondern für sämtliche weitere Sparten (Erdgas, Wärme und Wasser) anwenden.

Sie möchten den Lieferanten wechseln?
Wir möchten Sie gerne als Kunden behalten. Vielleicht ist ja auch ein Tarifwechsel interessant oder Sie planen einen Umzug und das Mitnehmen Ihres Vertrags ist die Lösung.
Wir beraten Sie gerne dazu. Kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder Unternehmen seinen bisherigen Energieanbieter wechselt und künftig von einem neuen Anbieter mit Strom oder Gas versorgt wird. Gründe dafür können attraktivere Preise, bessere Serviceangebote oder vorteilhaftere Vertragskonditionen sein.
Auch An-, Ab- und Ummeldungen im Zuge eines Wohnungswechsels zählen zu den Prozessen des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Wird Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht durchgeführt werden. In diesem Fall erfolgt eine vorübergehende Belieferung durch den örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.