Kontakt Stadtwerke Unna

Kontakt und Service

Für Ihre Fragen, Anregungen und Wünsche stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung. 

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen. 
Übersicht Ansprechpartner Stadtwerke Unna

Heinrich-Hertz-Straße 2    
59423 Unna    

Telefon: 02303 2001-0    
Telefax: 02303 2001-22    

info(at)sw-unna.de


Öffnungszeiten:    

Mo. bis Do.: 07:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 07:00 - 12:00 Uhr

  
 Öffnungszeiten Kundenzentrum:

Mo. bis Do.: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr


               

 

Unsere Kundenberater beantworten Ihre Fragen und Anliegen schnell und bequem per Telefon.

Fragen zur Rechnung:Tel. 0800 2001-234
Fragen zu Tarifen/Verträgen:Tel. 0800 2001-239
Fragen zu Zahlungen/Ratenvereinbarungen:  Tel. 0800 2001-238

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Mo.- Do.: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 17:00 Uhr

Bei Störungen erreichen Sie uns rund um die Uhr unter folgenden Telefonnummern:

Störung Strom- und Wärmeversorgung: 02303 2001-0

Störung Erdgasversorgung: 02303 2001-333

Störung Wasserversorgung:0800 7 9999-40

Störung Internet, Telefon & TV: 02303 2001-0

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an:


Stadtwerke Unna GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 2
59423 Unna
Tel.: 02303 2001-0
Fax: 02303 2001-22
E-Mail: office (at) sw-unna.de


Sie sind berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.


Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030 2757240–0
Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr
E-Mail: info (at) schlichtungsstelle-energie.de
Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.


Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480 - 500 oder 01805 101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr), Telefax: 030 22480 - 323, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de

Sollte der Kunde ein Verbraucher i.S.d. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein und einen Schlichtungsantrag unter den vorgenannten Voraussetzungen bei der Schlichtungsstelle Energie stellen, sind die Stadtwerke Unna GmbH  zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet.


Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

 
Online-Streitschlichtung
Verbraucher haben die Möglichkeit über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlos Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mailadresse ist: office(at)sw-unna.de 

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten. 

Nähere Informationen finden Sie hier.