Wärme beziehen
Einfach die professionellen Wärmelösungen der Stadtwerke Unna genießen: Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten klimafreundliche Wohlfühlwärme direkt ins Haus geliefert.
Die Versorgung mit Fernwärme durch die Stadtwerke Unna ist eine klimaschonende, sichere, komfortable und günstige Alternative zur herkömmlichen Heizungsanlage im Haus. Die großen Blockheizkraftwerke „Brockhausplatz“ in der Gartenvorstadt-Süd und „Königsborn“ versorgen große Wohngebiete wie auch Schulen, ein Krankenhaus und soziale Einrichtungen. Die gleichzeitig produzierten Strommengen werden in das 10 kV-Netz der Stadtwerke Unna eingespeist. Mit modernen Nahwärme-Inseln versorgen wir zahlreiche Neu- und Altbausiedlungen in unserer Stadt. Unsere Nahwärme wird dabei verbrauchsnah in zentralen Heizkraftwerken erzeugt. Die versorgten Hausbesitzer und Mieter sind zufrieden.

Fernwärme Königsborn
Das Blockheizkraftwerk "Königsborn" versorgt große Wohnsiedlungen sowie das Schulzentrum Nord und die Berufskollegs der Kreisstadt Unna.
Erfahren Sie alle wichtigen Informationen über Preise und Kennzahlen der Wärmeversorgung.

Fernwärme Gartenvorstadt
Das Blockheizkraftwerk „Brockhausplatz“ versorgt den umliegenden, großen und dicht bebauten Wohnhausbereich sowie größere Mehrfamilienhäuser der Siedlungsgesellschaft LEG. Außerdem sind eine Grundschule (Falkschule), ein Altenheim, das Krankenhaus und das Medicalcenter an die Wärmeversorgung angeschlossen.
Erfahren Sie alle wichtigen Informationen über Preise und Kennzahlen der Wärmeversorgung.

CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Co2KostAufG)
Seit Anfang 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Damit müssen sich Vermieter an einem Teil der Heizkosten beteiligen, nämlich an den darauf entfallenden CO2-Kosten. Die Höhe der Beteiligung ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.
Wichtige Information: Gesetzliche Änderungen ab 06.06.2025 bei An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Liefervertrags
- Ein-, Aus-, und Umzüge sind nur noch in die Zukunft möglich, d.h. rückwirkende An- und Abmeldungen sind gesetzlich nicht mehr durchführbar
- Melden Sie sich mind. 14 Tage vor Schlüsselübergabe in Textform oder online bei uns
- Halten Sie am Tag des Ein- und Auszugs den Zählerstand im Übergabeprotokoll fest und senden Sie uns dieses zu.
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