Zusammensetzung des Gaspreises

 

Der Gaspreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Erdgas in Cent pro Kilowattstunde. 
  • Grundpreis: Der Grundpreis für Erdgas ist der verbrauchsunabhängige Teil der monatlichen Gasrechnung, der auch dann fällig wird, wenn kein Gas verbraucht wurde. 

Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus drei Komponenten:

  • Steuern und Abgaben inkl. CO2-Preis
  • Regulierte Netzentgelte, inkl. Messung und Messstellenbetrieb
  • Beschaffung und Vertrieb

Nur die letztgenannte Komponente, die Gasbeschaffung über den Einkauf des Erdgases, erfolgt im freien Wettbewerb. Alle anderen Bestandteile des Arbeitspreises eines Gastarifs werden staatlich reguliert oder vom Netzbetreiber festgelegt. Das bedeutet, dass ein Gasanbieter auf einen Großteil der Preisbestandteile keinen Einfluss hat.

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen

Die Gasspeicherumlage fällt seit dem 1. Oktober 2022 an und soll das Befüllen der deutschen Erdgasspeicher finanzieren. Hierzu hat die Bundesregierung das Gasspeichergesetz verabschiedet. Ein Gesetz gibt Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen. Die Umlage soll die dadurch anfallenden Kosten ersetzen.

Die Umlage fließt in den Gaspreis mit ein und ist bis zum 1. April 2025 begrenzt. Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto).

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Somit wird Energie gekauft oder verkauft. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben.

Welche Marktgebiete gibt es?

Vorher gab es in der Bundesrepublik zwei Marktgebiete, NetConnect Germany (NCG) und Gaspool. Diese Marktgebiete wurden zusammengelegt und seither ist die Trading Hub Europe GmbH (THE) Marktgebietsverantwortliche.

Was genau ist die Aufgabe der Trading Hub Europe?

Ihre Aufgabe ist es, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas zu bilanzieren, Regelenergie zu beschaffen und deren Einsatz zu steuern. Die THE übernimmt also die Aufgabe, durch die Beschaffung von Regelenergie die Systemstabilität im Gasnetz zu gewährleisten. Da diese Dienstleistungen zum Teil kostenpflichtig sind, sollen die anfallenden Kosten durch die Umlage gedeckt werden.

Wie wird die Umlage berechnet?

Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird im Voraus festgelegt und basiert auf den prognostizierten Kosten und Einnahmen, die durch den Kauf und Verkauf von Regelenergie entstehen. Sollte ein Fehlbetrag zu erwarten sein, wird eine entsprechende Umlage ausgerechnet und erhoben.

Was ist die juristische Grundlage?

Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird die Umlage gemäß der Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0) erhoben.

Wie erfolgt die Abrechnung der Umlage?

Mit der Bilanzierungsumlage wird grundsätzlich zunächst der Bilanzkreisverantwortliche belastet, somit alle Energieversorger. Die Abrechnung der Umlage erfolgt im monatlichen Zuge der Bilanzkreisabrechnung.

Der Klimawandel ist real greifbar und schreitet in einem sehr hohen Tempo voran. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Klimaschutzpaket das Ziel gesetzt, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase als im Jahr 1990 auszustoßen. 

Eine Maßnahme davon ist der sogenannte CO2-Preis, oft auch als CO2-Steuer oder CO2-Abgabe bezeichnet. Der Preis wird seit dem 1. Januar 2021 für umweltschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid bei der Verbrennung fossiler, also nicht nachwachsender Kraft- und Brennstoffe (zum Beispiel Öl, Benzin oder Erdgas) fällig. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt und steigt Jahr für Jahr. 

Emissionsfaktor: 

Der Emissionsfaktor in Kilogramm für die Kostenaufteilung CO2 gem. BEHG lautet 0,1820448. 

Beispielrechnung: 30.000 kWh x 0,1820448 = 5.461,344 Kilogramm oder 5,461 Tonnen. 

 

Auf Erdgas wird nach dem Energiesteuergesetz seit 2004 eine Steuer von 0,55 Ct/kWh (Cent je Kilowattstunde) erhoben.

Netznutzung

Über die Netzentgelte werden Wartung, Instandhaltung und Betrieb des Versorgungsnetzes gesichert. Gezahlt werden sie für den Transport und die Verteilung der Energie und die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Höhe der Netzentgelte wird jedes Jahr neu berechnet. Die aktuellen Preise finden Sie hier.

Weitere Infos zu den Netzentgelten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Um nachweisen zu können, wie viel Erdgas zu unseren Kunden gelangt, benötigt jeder Kunde einen Gaszähler. Die Entgelte für den sogenannten Messstellenbetrieb (MSB) fassen alle Kosten, welche die Bereitstellung des Zählers sowie die regelmäßige Messung Ihres Gasverbrauchs betreffen, zusammen. Hierunter fallen auch der Ein- und Ausbau sowie der Betrieb und die Wartung des Zählers.

Die Entgelte werden in Euro/Jahr abgerechnet und sind im Grundpreis enthalten. 

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleitungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

Anteile von Steuern, Abgaben und Umlagen

  2023 2024
Gasspeicherumlage: 0,059 ct/kWh 0,186 ct/kWh
Bilanzierungsumlage: 0,570 ct/kWh (seit 01.10.2023: 0,000 ct/kWh) 0,000 ct/kWh
CO2-Umlage: 0,546 ct/kWh 0,819 ct/kWh
Konzessionsabgabe: 0,270 ct/kWh 0,270 ct/kWh
Erdgassteuer: 0,550 ct/kWh 0,550 ct/kWh

 

Die aktuell gültigen Netzentgelte finden Sie hier