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Ja, Sie können in unserem Online-Kundenportal entweder neue Verträge registrieren oder falls Sie bereits Nutzer des Online-Kundenportals sind, können Sie Ihren gewünschten Vertrag ganz einfach hinzufügen.  

Anleitung zum Zusammenfügen Ihrer Verträge im Kundenportal.

Sollte von Ihnen keine Ablesung und Mitteilung des Zählerstandes bis zur Erstellung der Rechnung erfolgt sein, wird durch eine maschinelle Hochrechnung durch Verbrauchswerte der Zählerstand ermittelt.

Ob der Zählerstand für Ihre Rechnung abgelesen oder durch Hochrechnung ermittelt wurde, können Sie auf Ihrer Rechnung erkennen.

Wortlaut: "Ablesung Kunde" und "Hochrechnung EVU" = von Ihnen als Kunde abgelesener Zählerstand

Wortlaut: nur "Hochrechnung EVU" = vom System ermittelter Zählerstand, da kein Zählerstand von Ihnen gemeldet wurde

Die Ablesung der Zählerstände erfolgt einmal jährlich im Dezember. Anfang Dezember haben alle Kunden ein persönliches Anschreiben der Stadtwerke Unna mit den Möglichkeiten zur Zählerstandsmeldung erhalten.

Zur stichtagsgenauen Abrechnung werden alle abgelesenen bzw. vom Kunden angegebenen Zählerstände auf den 31.12. hochgerechnet und die Abrechnung mit diesem errechneten Stand vorgenommen. Sowohl der abgelesene als auch der errechnete Zählerstand werden auf der Rechnung dargestellt.

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder per E-Mail zu Ihrem bestmöglichen Tarif.

Informationen und Tarifübersichten finden Sie auch ganz schnell hier:

Strom beziehen

Erdgas beziehen

Wärme beziehen

Lichtschnell surfen (Internet)

Elektrisch fahren und laden

Energie selbst erzeugen

Das Online-Kundenportal der Stadtwerke Unna bietet die Möglichkeit, Rechnungen bequem und digital abzurufen.

Sobald Sie im Online-Kundenportal registriert sind, können Sie dort z. B. Abschläge, Bankverbindungen etc. einfach selbst ändern. 

Anleitung zur Einsicht Ihrer Rechnung im Kundenportal.

  • Bequem und einfach online
    Einfach im Online-Kundenportal einloggen und den Abschlag ändern.
     
  • Telefonisch
    Rufen Sie uns unter der kostenlosen Hotline 0800 2001-234 an und teilen uns Ihren neuen Abschlagsbetrag mit.
     
  • Per E-Mail
    Einfach per E-Mail an info (at) sw-unna.de. Bitte vergessen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und die neue Abschlagshöhe nicht.

In aller Kürze: Um einen Schätzwert zu erhalten, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren und erhalten so den ungefähren Jahresverbrauch in Kilowattstunden.

Im Detail: Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in Kubikmetern mit dem Brennwert und der Zustandszahl. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 pro Kubikmeter. Die Zustandszahl drückt den örtlichen Temperaturdurchschnitt und Luftdruck aus. Die beiden Werte finden Sie auf Ihrer Gasrechnung oder Sie können beim örtlichen Netzbetreiber erfragt werden. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit 10 multipliziert werden, was einen guten Schätzwert ergibt.

Wichtig: Die Preise des neuen Gasanbieters richten sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Der Brennwert des örtlichen Gases und die Zustandszahl ändern sich durch den Anbieterwechsel nicht.

Der Gaspreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Preis für das verbrauchte Erdgas in Cent pro Kilowattstunde. 
Grundpreis: Der Grundpreis für Erdgas ist der verbrauchsunabhängige Teil der monatlichen Gasrechnung, der auch dann fällig wird, wenn kein Gas verbraucht wurde. 

Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus drei Komponenten:

  • Steuern und Abgaben inkl. CO2-Preis
  • Regulierte Netzentgelte, inkl. Messung und Messstellenbetrieb
  • Beschaffung und Vertrieb

Nur die letztgenannte Komponente, die Gasbeschaffung über den Einkauf des Erdgases, erfolgt im freien Wettbewerb. Alle anderen Bestandteile des Arbeitspreises eines Gastarifs werden staatlich reguliert oder vom Netzbetreiber festgelegt. Das bedeutet, dass ein Gasanbieter auf einen Großteil der Preisbestandteile keinen Einfluss hat. 

Weitere Informationen und anschauliche Rechnungen finden Sie auf der Seite Zusammensetzung Gaspreis.

Mieter können bei ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung die Rechnungen und Unterlagen einsehen, auf denen die Heizkostenabrechnung basiert.

Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Vermieter an.

Auf unserer Seite Erdgas beziehen, finden Sie alle Informationen zu unseren Tarifen.

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