Die Preisentlastung im Detail
Für private Haushalte (SLP-Kunden) und bestimmte kleinere und mittlere Unternehmen (Verbrauch < 1,5 Mio. kWh) wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen - bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert.
Beim Erdgas ist der Arbeitspreis pro Kilowattstunde bei 12 Cent und für Wärme bei 9,5 Cent gedeckelt. Diese Preise sind jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.
Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Erdgas) und 9,5 ct/kWh (Wärme) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.
Für größere Verbraucher und Industriekunden (RLM-Kunden mit einem Verbrauch > 1,5 Mio. kWh) liegt der Deckel pro Kilowattstunde bei Erdgas bei 7 Cent und bei Wärme 7,5 Cent (Dampf bei 9,5 Cent) jeweils für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise. Dieser Preis gilt vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.
Wie hoch die Entlastung ausfällt, hängt vom gültigen Arbeitspreis und dem Verbrauch in der Vergangenheit ab.
Entlastungsrechner
Nutzen Sie gerne unseren Rechner, um Ihre Entlastung zu berechnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie in den aktuell sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich herausfordernden Zeiten durch Verbrauchsreduzierungen nicht nur einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, sondern darüber hinaus auch Geld sparen.
Wir weisen darauf hin, dass die Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.