Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 23.06.2022 die zweite Stufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe sei die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferung aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt.
Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, werde die Bundesregierung, zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen.
Die Bundes- und Landesregierung tut alles Notwendige, um die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Hinzu kommen Planungen auf der EU-Ebene, bei der Sicherstellung der Gasversorgung gemeinsam aktiv zu werden.
Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen.
Das Krisenteam Gas, bestehen aus Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas und der Fernleitungsnetzbetreiber sind im engen Austausch mit allen Akteuren.
Am 30. März 2022 wurde die Gas-Frühwarnstufe des Notfallplans ausgerufen. In dieser Stufe wird die aktuelle Situation im Gasnetz engmaschig beobachtet und bewertet.
Es geht zunächst darum, dass sich die Marktakteure und die Politik auf mögliche Engpässe einstellen und einen gemeinsamen Krisenstab bilden. Das betrifft Gashändler und Lieferanten sowie die Betreiber von Gasfernleitungen und den überregionalen Gasnetzen.
Auf die unterschiedlichen Szenarien für Unna bereiten wir uns bestmöglich vor.
In der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure primär in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 1genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.
Auf die unterschiedlichen Szenarien für Unna bereiten wir uns bestmöglich vor.
Für den Fall eines Versorgungsengpasses haben wir in Europa entsprechende Schutzmechanismen, durch die Haushaltskunden und verschiedene Einrichtungen durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt sind.
Im Fall einer übergeordneten nationalen Gasmangellage greift der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“.
Dieser regelt, wie Krisenmaßnahmen zwischen Erdgasversorgern, gewerblichen Kunden und Behörden koordiniert werden.
Notwendige Maßnahmen werden vorbesprochen und gemeinsam erörtert.
Eine Gasmangellage tritt dann ein, wenn es keinen Ausgleich zwischen Einspeisung und Ausspeisung mehr gibt. Oder anders ausgedrückt: Wenn weniger Gas ins deutsche Gasnetz kommt als verbraucht wird, reden wir von Gasmangellage.
Gut zu wissen: Gasmangellage heißt nicht automatisch, dass kein Gas mehr fließt, sondern dass weniger Gas im Netz ist. Und das bedeutet: Das vorhandene Gas muss neu oder anders verteilt werden, damit das Gasnetz weiter stabil und sicher betrieben werden kann.
Wenn es zu einer Gasmangellage kommt – das heißt, wenn weniger Gas ins Netz kommt als verbraucht wird – erhält die Bundesnetzagentur besondere Befugnisse. Bei ihr laufen dann alle Informationen über die aktuelle Versorgungslage zusammen und sie bestimmt die weitere Vorgehensweise.
Wir, als sogenannter Verteilnetzbetreiber, der die Leitungen bis zu den Endkunden betreibt, haben im ersten Schritt vor allem eine Aufgabe: Der Bundesnetzagentur die Abnahmemengen der verschiedenen Verbrauchergruppen zu nennen. Danach wird entschieden, wo Gas eingespart werden kann.
Gut zu wissen: Haushalte gehören zu den sogenannten geschützten Kunden. Das heißt, sie haben wie zum Beispiel Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr oder soziale Einrichtungen Vorrang und bekommen auch bei einer Gasmangellage weiter Gas zum Heizen und Kochen.
Die Ausrufung der Alarmstufe als solche führt zunächst einmal zu keinen unmittelbaren Folgen für Verbraucher der Stadtwerke Unna. Klar ist, dass auch im Fall von Versorgungsengpässen private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt sind.
Aktuell ist die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Daher geht mit Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren.
Das Ziel, die größtmögliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wird derzeit von der Bundesregierung und der EU auf zwei Wegen verfolgt. Einerseits über den Ankauf von flüssigem Erdgas (LNG, Liquefied Natural Gas), andererseits über die Schaffung von Gasreserven.
Da Erdgas nicht nur zentraler Brennstoff in der Wärmeerzeugung ist, sondern auch in der Stromerzeugung Anwendung findet, ist es nur folgerichtig, dass sowohl Deutschland als auch die EU Maßnahmen planen bzw. ergreifen, um die Importabhängigkeit von russischem Gas schnellstmöglich zu reduzieren.
Mittelfristig werden der massive Ausbau erneuerbarer Energien, eine diversere Lieferstruktur und der Hochlauf von Wasserstoff bedeutsam für eine diversifizierte Versorgungssicherheit sein.
Die Stadtwerke Unna haben langfristige Lieferverträge abgeschlossen. Allerdings sind auf Bundesebene verschiedene Umlagen geplant und teilweise auch schon beschlossen, zum Beispiel die sogenannte Speicherumlage. Diese Umlagen müssen wir an Sie weitergeben. Das führt dazu, dass wir - aller Voraussicht nach im November - unsere Preise anpassen müssen. Wir werden Sie hierzu gesondert anschreiben und informieren, sobald wir Näheres wissen.