Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen endet im März 2024

Die temporäre Maßnahme der Bundesregierung zur Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen, die im Rahmen des „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ eingeführt wurde, läuft zum Ende des Monats März 2024 aus.

Seit Oktober 2022 profitierten Verbraucher von einer reduzierten Umsatzsteuer auf die Lieferung von Gas, wodurch der Steuersatz von 19 % auf 7 % gesenkt wurde. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die steigenden Energiekosten zu mildern und die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu verringern.

Mit dem Auslaufen dieser temporären Senkung zum Ende des Monats März 2024 kehrt der Umsatzsteuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen wieder auf das reguläre Niveau von 19 % zurück.

Im Hinblick auf die bevorstehende Umsatzsteueränderung empfehlen die Stadtwerke Unna ihren Kunden, eine Zwischenablesung ihrer Zählerstände vorzunehmen, um eine genaue Abrechnung ihrer Energie sicherzustellen. Kunden haben die Möglichkeit, ihre aktuellen Zählerstände per E-Mail an info@sw-unna.de zu übermitteln oder diese im Kundenportal  https://www.sw-unna.de/kundenportal einzugeben.