Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Besitzer von elektrisch betriebenen Wärmepumpen können sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Stromkosten für ihre Wärmepumpe zurückerstatten lassen – dank der Umlagenbefreiung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Um ihren Einsatz zu fördern, unterstützt der Staat Betreiber bei den Stromkosten. Nach § 22 des Energie-Finanzierungsgesetzes (EnFG) werden die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage für den Strom Ihrer elektrisch betriebenen Wärmepumpe auf 0,000 Cent pro kWh reduziert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von dieser Entlastung profitieren.
Von dieser Entlastung können Sie profitieren, wenn Sie den Antrag fristgerecht einreichen:
- Für die vollständige Rückerstattung müssen Eigentümer den Antrag spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres einreichen.
- Unternehmen können die Anmeldung bis zum 31. Mai des Folgejahres einreichen.
Unsere Empfehlung: Am besten wird der Antrag schon bis zum 14. Februar des Folgejahres gestellt. So ist sichergestellt, dass wir den für Sie zuständigen Netzbetreiber rechtzeitig (also bis Ende Februar) informieren können. Sobald der Netzbetreiber die Reduzierung bestätigt hat, können wir die Ihnen zustehende Summe entsprechend zuschreiben.
Wird bis zur genannten Frist keine Anmeldung beim Stromlieferanten eingereicht, der diese fristgerecht an den Netzbetreiber übermittelt und bestätigt hat, besteht kein Anspruch auf die Umlagenbefreiung für das Vorjahr.