Reduzierte Umlagen für Wärmepumpen nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Besitzer von elektrisch betriebenen Wärmepumpen können sich für das Jahr 2025 unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Stromkosten für ihre Wärmepumpe zurückerstatten lassen – dank der Umlagenbefreiung nach § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Wärmepumpen sind ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Um ihren Einsatz zu fördern, unterstützt der Staat Betreiber bei den Stromkosten. Nach § 22 des Energie-Finanzierungsgesetzes (EnFG) werden die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage für den Strom Ihrer elektrisch betriebenen Wärmepumpe auf 0,000 Cent pro kWh reduziert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von dieser Entlastung profitieren.
Von dieser Entlastung können Sie profitieren, wenn Sie den Antrag fristgerecht einreichen:
- Für die vollständige Rückerstattung für das Jahr 2025 müssen Eigentümer den Antrag spätestens bis zum 28. Februar 2026 einreichen.
- Erfolgt die Anmeldung verspätet, können Sie sie bis zum 31. März 2026 nachholen und erhalten eine Erstattung von 80 % der Umlagen.
- Unternehmen können die Anmeldung bis zum 31. Mai 2026 einreichen.
Wird bis zur genannten Frist keine Anmeldung beim Stromlieferanten eingereicht, der diese fristgerecht an den Netzbetreiber übermittelt und bestätigt hat, besteht kein Anspruch auf die Umlagenbefreiung für das Vorjahr.