DimmWatt

Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mit der zunehmenden Elektrifizierung gewinnen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Klimageräte und Stromspeicher an Bedeutung. Um den Ausbau dieser Technologien effizient zu gestalten und die Netzstabilität zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neue Regelungen eingeführt. Diese ermöglichen es Netzbetreibern, ab dem 1. Januar 2024, die Leistung solcher Geräte zeitweise zu steuern, um Netzüberlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren Betreiber dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 Kilowatt, die vom Netzbetreiber bei Bedarf in ihrer Leistung temporär reduziert werden können, um Netzüberlastungen zu verhindern. Dazu zählen:​

  • Elektro-Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen
  • Nicht öffentliche Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (z. B. Wallboxen)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
  • Stromspeicher, die Energie aus dem Netz beziehen

Bedingungen für Ihre Anlagen

Um von den reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG zu profitieren, müssen Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen folgende Voraussetzungen erfüllen:​

  • Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage steuerbar ist. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
  • Die Steuerbarkeit wird durch den Einbau eines Smart-Meter-Gateways und einer Steuerbox ermöglicht. Unser Messstellenbetreiber informiert Sie rechtzeitig über den Einbau. Die Netzentgeltreduzierung erfolgt unabhängig davon.
  • Ist Ihre Anlage nicht steuerbar, behalten wir uns vor, gewährte Rabatte zurückzufordern.

Achtung: Es besteht eine Teilnahmeverpflichtung. Erfüllt Ihr Gerät die genannten Voraussetzungen und gehört zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe), dann müssen Sie Ihr Gerät dimmbar machen.

Preise für DimmWatt

DimmWatt

Netto
Brutto

Preise gültig ab 01.01.2025

Arbeitspreis ct/kWh 28,529 33,950
Grundpreis €/Monat 16,71 19,88

In den genannten Brutto-Preisen sind alle Kosten einschließlich Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Kosten auf Grund sonstiger staatlicher Vorgaben (wie z. B.: Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung) enthalten. Das im Arbeitspreis enthaltene Netznutzungsentgelt ist den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit 12 Monate ab Lieferbeginn (Erstlaufzeit)
Der Vertrag verlängert sich ansonsten auf unbestimmte Zeit
Kündigungsfrist 1 Monat
Die Kündigung bedarf der Textform

1. Schritt: Anmeldung beim Netzbetreiber

Wenn Sie seit dem 01.01.2025 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei Ihrem Netzbetreiber anmelden und die gewünschte Netzentgeltreduzierung beantragen. 

Über das Anmeldeformular wählen Sie auch das Rabattsystem (Modul 1 oder 2) aus.

2. Schritt: Angebot für einen Vertrag

Ein Angebot für “DimmWatt” können Sie bequem online anfragen. Halten Sie dazu bitte folgende Informationen bereit:

  • Zählernummer
  • Angaben zur steuerbaren Verbrauchseinrichtung Anlage (Leistung, Inbetriebnahmedatum)
  • Ihre Kundennummer (falls vorhanden)

 

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Vertrieb Stadtwerke Unna