DimmWatt
Stromtarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Mit der zunehmenden Elektrifizierung gewinnen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge (Wallboxen), Klimageräte und Stromspeicher an Bedeutung. Um den Ausbau dieser Technologien effizient zu gestalten und die Netzstabilität zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neue Regelungen eingeführt. Diese ermöglichen es Netzbetreibern, ab dem 1. Januar 2024, die Leistung solcher Geräte zeitweise zu steuern, um Netzüberlastungen vorzubeugen. Im Gegenzug profitieren Betreiber dieser steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von reduzierten Netzentgelten.
Bedingungen für Ihre Anlagen
Um von den reduzierten Netzentgelten nach § 14a EnWG zu profitieren, müssen Ihre steuerbaren Verbrauchseinrichtungen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage steuerbar ist. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur.
- Die Steuerbarkeit wird durch den Einbau eines Smart-Meter-Gateways und einer Steuerbox ermöglicht. Unser Messstellenbetreiber informiert Sie rechtzeitig über den Einbau. Die Netzentgeltreduzierung erfolgt unabhängig davon.
- Ist Ihre Anlage nicht steuerbar, behalten wir uns vor, gewährte Rabatte zurückzufordern.
Achtung: Es besteht eine Teilnahmeverpflichtung. Erfüllt Ihr Gerät die genannten Voraussetzungen und gehört zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe), dann müssen Sie Ihr Gerät dimmbar machen.