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Der Bundestag hat die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Auch wenn die fristgerechte Umsetzung eine gewaltige Kraftanstrengung ist, so ist es unser Ziel und Anspruch, dass die Energiehilfen pünktlich bei Ihnen ankommen.

Für Haushaltskunden greift ab März 2023 die so genannte Strompreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbrauchende können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

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Für jeden Kunden muss die Entlastung individuell berechnet werden – für Strom, Erdgas und Wärme getrennt. 

Eigentlich sollten alle Haushalte vor dem 1. März einen Brief erhalten, in dem der neue Abschlag mitgeteilt wird. Diese Briefe werden voraussichtlich erst im Laufe des März fertiggestellt werden können.

Für Strom werde die Briefe Anfang Mai versandt. 

Um Verbraucher angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, wird der Preis für Erdgas und Wärme für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gedeckelt. Beim Erdgas ist der Arbeitspreis pro Kilowattstunde bei 12 Cent und für Wärme bei 9,5 Cent gedeckelt. Diese Preise sind jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Dieser garantierte Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise.

Für größere Verbraucher und Industriekunden (RLM-Kunden mit einem Verbrauch > 1,5 Mio. kWh) liegt der Deckel pro Kilowattstunde bei Erdgas bei 7 Cent und bei Wärme 7,5 Cent (Dampf bei 9,5 Cent) jeweils für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise. Dieser Preis gilt vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.

Um von der Energiepreisbremse zu profitieren, müssen Sie nichts tun – Ihre monatlichen Abschläge sinken ab dem 1. März 2023 automatisch um den Entlastungsbetrag.

Um Verbraucher angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, wird Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde (Verbrauch < 30.000 kWh) gedeckelt. Dieser garantierte Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Der Preis gilt einschließlich Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.

Für größere Verbraucher und Industriekunden (Verbrauch > 30.000 kWh) liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise.

Dieser Preis gilt vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.

Der Bundestag hat die Gesetze zu den sogenannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten. Auch wenn die fristgerechte Umsetzung eine gewaltige Kraftanstrengung ist, so ist es unser Ziel und Anspruch, dass die Energiehilfen pünktlich bei Ihnen ankommen.

Preisbremse für Erdgas und Wärme:

Nachdem der Staat die Dezember-Soforthilfe für Erdgas und Wärme eingeführt hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Gaspreisbremse bzw. Wärmepreisbremse. Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbrauchende können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Wenn Sie Ihren Verbrauch auf 80 % senken, müssen Sie für Ihren gesamten Verbrauch lediglich den Preis der Strom-, Erdgas-, oder Wärmepreisbremse bezahlen. Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse macht das Sparen also besonders attraktiv.

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