Umsatzsteuersenkung für Erdgas- und Fernwärmekunden

Die steigenden Energiepreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu einer großen Belastung geworden. Deshalb senkt die Bundesregierung vorübergehend den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas. Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.

Die Zustimmung durch den Bundesrat ist am 07.10.2022 erfolgt. Das Gesetz wird also rückwirkend in Kraft treten. Während der parlamentarischen Beratungen wurde die Umsatzsteuersenkung auch auf die Fernwärme ausgeweitet.

Diese Anpassung der Umsatzsteuer werden die Stadtwerke Unna entsprechend an die Kunden zurückgeben.

Die Stadtwerke Unna werden zum 30.09.2022 automatisch einen Zählerstand im Abrechnungssystem ermitteln, hierdurch wird die steuerliche Korrektheit der Abrechnung gewahrt. In dem Abrechnungszeitraum ab 01.10.2022 – 31.03.2024 werden die Erdgasprodukte und Fernwärmepreise mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 % ausgewiesen.

Das System ermittelt die Zählerstände zum 30.09.2022 rechnerisch, so dass die Kunden keine Meldung an die Stadtwerke durchführen müssen.