- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna mit einem aktiven Stromtarif. Ausgenommen sind Kunden eines Flex-Tarifs.
- Es kann maximal ein vollelektrisches E-Fahrzeug pro Haushalt gefördert werden.
- Gefördert werden E-Fahrzeuge, die gekauft oder geleast sind.
- Die Förderung beträgt im Zeitraum von drei Jahren jeweils 333 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom pro Jahr als Einzahlung auf ein Energiesparbuch. Es gelten dabei die Regeln des Energiesparbuches.
- Berücksichtigt werden nur vollständig ausgefüllte Förderanträge. Der Antragsteller bestätigt die Richtigkeit aller Angaben.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit einer Kopie des Leasingvertrags oder Kaufvertrags eingereicht werden.
- Beendet der Kunde seine Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Unna GmbH vor Ablauf des Leasingzeitraums, wird für den verbleibenden Leasingzeitraum keine Förderung mehr ausgezahlt.
- Das Förderprogramm läuft ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs an den Antragsteller.
- Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
- Die SWU behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der SWU in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
E-Fahrzeuge
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Unsere Förderprogramme können bequem und ausschließlich über das digitale Energiesparbuch in unserem Online-Kundenportal beantragt werden.