- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna mit einem aktiven Stromtarif. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs und der Flex-Tarife.
- Gefördert werden E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller, die gekauft oder geleast sind.
- Das Förderprogramm ist gültig ab einem Auftragswert von 1.000 Euro brutto pro E-Bike oder E-Lastenfahrrad beziehungsweise ab 1.000 Euro brutto pro E-Roller. Für E-Roller ist zusätzlich eine Mindestleistung von 1 kW erforderlich.
- Maximal werden zwei E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller gleichzeitig pro Haushalt gefördert. Ist die Förderung abgelaufen, kann eine neue beantragt werden. Jede Förderung beträgt pro E-Bike, E-Lastenfahrrad oder E-Roller jeweils drei Jahre lang 80 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom als Einzahlung auf ein Energiesparbuch. Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Auslieferung des E-Bikes, E-Lastenfahrrad oder E-Roller gemeinsam mit einer Kopie des Leasingvertrags oder Kaufvertrags eingereicht werden.
- Beendet der Kunde seine Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Unna GmbH vor Ablauf des Leasingzeitraums, wird für den verbleibenden Leasingzeitraum keine Förderung mehr ausgezahlt.
- Sollte der Kunde ein E-Bike über seinen Arbeitgeber leasen (Jobbike o. ä.), kann für dieses E-Bike ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit Beendigung des Leasingvertrages sind die Stadtwerke Unna hierüber in Kenntnis zu setzen. Die Förderung wird entsprechend nicht fortgeführt.
- Das Förderprogramm läuft ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des E-Bikes, E-Lastenfahrrad oder E-Roller an den Antragsteller.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge die über das digitale Energiesparbuch im Online-Kundenportal der Stadtwerke Unna gestellt werden. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
- Die SWU behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der SWU in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
E-Bike, E-Lastenfahrrad und E-Roller
Wenn Sie sich für ein E-Bike, ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Roller als Alternative zum Auto interessieren, haben Sie in Ihren Stadtwerken Unna einen Unterstützer gefunden: Wir fördern E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller, die gekauft oder geleast sind, mit einer Einzahlung von 80 Kilowattstunden Ökostrom auf Ihr Energiesparbuch – und das ganze drei Jahre lang.
Unsere Förderprogramme können bequem und ausschließlich über das digitale Energiesparbuch in unserem Online-Kundenportal beantragt werden.
Unterstützung für Haus, Familie, Mobilität, Treue und Region. Die Förderprogramme sind exklusiv für Stromkunden unserer Service-Tarife. Details bitte den Förderbedingungen entnehmen.