Weiße Ware

Wir fördern den Kauf eines Weiße Ware-Geräts mit einer Energieeffizienzklasse von mindestens A oder C im Fachhandel. Moderne Haushaltsgeräte arbeiten energieeffizienter und sparen Strom, Wasser und damit bares Geld. Mit unserem Förderprogramm “Weiße Ware” unterstützen wir den Austausch von alten Stromfressern gegen sparsame Neugeräte. 

Sie erhalten eine jährliche Gutschrift von 60 Kilowattstunden Ökostrom auf Ihrem Energiesparbuch – drei Jahre lang.

Gefördert werden:
✓ Waschmaschinen
✓ Wäschetrockner
✓ Kühl- und Gefriergeräte
✓ Spülmaschinen

Unsere Förderprogramme können bequem und ausschließlich über das digitale Energiesparbuch in unserem Online-Kundenportal beantragt werden.

Unterstützung für Haus, Familie, Mobilität, Treue und Region. Die Förderprogramme sind exklusiv für Stromkunden unserer Service-Tarife. Details bitte den Förderbedingungen entnehmen.

  1. Das Förderprogramm gilt für Privatkunden im Strombereich der Stadtwerke Unna GmbH. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs und der Flex-Tarife.
     
  2. Das Förderprogramm gilt für den Kauf eines Weiße-Ware-Geräts (Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Spülmaschinen) mit einer Energieeffizienzklasse von mindestens A oder C im regionalen Fachhandel. Ausgenommen sind Online-Plattformen wie z. B. Amazon.
     
  3. Im Rahmen dieses Förderprogramms wird der Neukauf eines Weiße-Ware-Geräts ab einem Bruttokaufpreis ab 200 Euro gefördert.
     
  4. Die Rechnung muss die komplette Anschrift des Antragstellers enthalten.
     
  5. Maximal werden zwei Geräte gleichzeitig pro Haushalt gefördert. Ist die Förderung für ein Gerät abgelaufen, kann eine neue beantragt werden. Die Förderung beträgt je Gerät drei Jahre lang jeweils 60 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom als Einzahlung auf das Energiesparbuch der Stadtwerke Unna. 
     
  6. Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge die über das digitale Energiesparbuch im Online-Kundenportal der Stadtwerke Unna gestellt werden. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Die SWU behält sich die Überprüfung des neuen Geräts vor.
     
  7. Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Rechnungsstellung gemeinsam mit einer Kopie des Kaufbelegs eingereicht werden.
     
  8. Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
     
  9. Es gelten die Regeln des Energiesparbuches. 
     
  10. Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich eine Änderung oder Beendigung des Förderprogramms vor. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.