Foto mit Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen auf einem Rapsfeld

Marktstammdatenregister MaStR

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wurde gemäß § 111 e und   § 111 f EnWG ein umfassendes behördliches Register für den Strom- und Gasmarkt geschaffen. Es dient der Vereinfachung von Meldepflichten, der Reduzierung bereits bestehender Register und der Steigerung der Datenqualität und Transparenz. Es ist unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit - öffentlich zugänglich und kann von jedermann genutzt werden. Die dazu notwendige Verordnung ist am 20.04.2017 in Kraft getreten. Erfasst werden ausschließlich Stammdaten (z.B. Art des Unternehmens, Adressdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten) der Marktakteure und Anlagen. Der Netzbetreiber ist der zentrale Bezugspunkt für fast alle Daten. Er hat die Anlagendaten nach festen Fristen zu prüfen und zu ergänzen. Verstöße gegen die Melde- und Prüfpflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und führen dementsprechend zu Sanktionen, wie z. B. zu Einschränkungen oder dem Verlust von gesetzlichen Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz.
 

Wichtiger Hinweis für Anlagenbetreiber –  Registrierungspflicht im MaStR

Jeder Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen sowie Batteriespeichern oder Notstromaggregaten ist verpflichtet, detaillierte Daten in das MaStR einzutragen. Ebenso sind Änderungen, die an der Anlage vorgenommen werden, spätestens einen Monat nach ihrem Eintritt zu melden.

Bestandsanlagen (Anlagen, die im PV-Melderegister und im Anlagenregister bereits geführt sind) müssen vom Betreiber neu gemeldet werden bis zum 31.01.2021. Dies gilt ebenfalls für  Speicher. Die Betreiber dieser Bestandsanlagen haben ebenfalls die Pflicht, sich selbst zu registrieren und die Daten ihrer Bestandsanlagen zu prüfen, aktualisieren und nach den Vorgaben der Vorordnung zu ergänzen und zu bestätigen.

Bestandsanlagen (Anlagen, die im PV-Melderegister und im Anlagenregister bereits geführt sind) müssen vom Betreiber bis zum 31.01.2021 neu gemeldet werden. Dies gilt ebenfalls für  Speicher. Die Betreiber von Bestandsanlagen haben ebenfalls die Pflicht, sich selbst zu registrieren und die Daten ihrer Bestandsanlagen zu prüfen, zu aktualisieren und nach den Vorgaben der Vorordnung zu ergänzen und zu bestätigen. Sollten Sie eine neue EEG- oder KWK- Anlage planen und in Betrieb nehmen, ist diese Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR zu melden. Ein Verstoß gegen diese Frist führt zu einem Verlust der gesetzlichen Förderung, bis die Meldung im MaStR nachgeholt wurde.

Die Registrierung im Webportal muss nicht persönlich durchgeführt werden. Dies kann auch von einer anderen bevollmächtigten Person (Familie, Installateur, Dienstleister usw.) übernommen werden. Bitte denken Sie auch an die Eintragung des EEG-Anlagenschlüssels. Diesen finden Sie auf der Jahresrechnung.

Eine Nichterfüllung der Registrierungspflicht kann zum Verlust der Einspeisevergütung führen.

Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter: www.marktstammdatenregister.de

Die Registrierung ist gebührenfrei. Nach erfolgreicher Registrierung, erhält jeder Anlagenbetreiber eine Meldebestätigung. Diese ist den Stadtwerken Unna unaufgefordert vorzulegen.

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten: 

Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen) unter www.marktstammdatenregister.de

Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.).

Schritt 3 Sie registrieren die Solaranlage.

Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.

Bei der Registrierung der Solaranlage (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen.

  • Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromerzeugung ► Solare Strahlungsenergie) und Sie geben der Anlage einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“.
  • Sie tragen das Inbetriebnahme Datum ein und geben den Standort der Anlage an.
  • Sie tragen die technischen Daten der Solaranlage ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen:
    - Technisches Datenblatt der Anlage und des Wechselrichters
    - Typenschild des Wechselrichters
    - Inbetriebnahme-Protokoll
    - Rechnung des Installateurs
    - Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers
    - Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem PV-Meldeportal)
     
  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers „nicht leer” ist.
  • Sie haben die Möglichkeit, Registernummern der EEG-Anlage aus anderen Registern einzutragen.

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.

Hinweise zu Batteriespeichern: Wenn Sie Ihre Solaranlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen Sie den Batteriespeicher separat im MaStR registrieren.

Beachten Sie: Damit die Zahlungen zugunsten der Solaranlage nach dem EEG weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass der Batteriespeicher ebenfalls registriert ist.

 

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten 

Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen) unter www.marktstammdatenregister.de.

Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.). 

Schritt 3 Sie registrieren den Stromspeicher. 

Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Schritte geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt.
 
Bei der Registrierung des Stromspeichers (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen: 

  • Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromspeicher) und Sie geben dem Stromspeicher einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“. 
  • Sie tragen das Inbetriebnahme Datum ein und geben den Standort der Anlage an. 
  • Sie tragen die technischen Daten des Stromspeichers ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen: 
    - Technisches Datenblatt des Stromspeichers 
    - Inbetriebnahme-Protokoll 
    - Rechnung des Installateurs 
    - Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers 
    - Typenschild des Stromspeichers 
     
  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers „nicht leer” ist. 

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten: 

Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen) unter www.marktstammdatenregister.de.

Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.). 

Schritt 3 Sie registrieren die KWK-Anlage. Dabei ist jeder Generator einzeln als „Einheit“ zu registrieren. 

Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch diese Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt. 

Bei der Registrierung der KWK-Anlage (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen: 

  • Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromerzeugung ► Verbrennung) und Sie geben der Anlage einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“. Die Angaben beziehen sich auf den einzelnen Generator. 
  • Sie tragen das Inbetriebnahmedatum ein und geben den Standort der Anlage an. 
  • Sie tragen die technischen Daten des einzelnen Generators ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen: 
    - Technisches Datenblatt der Anlage 
    - Inbetriebnahme-Protokoll 
    - Rechnung des Installateurs 
    - Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers 
    - Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur 
    - Typenschild des Generators 
     
  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers „nicht leer” ist. 
  • Sie geben an, ob dieser Generator Bestandteil einer KWK-Anlage ist und können eine KWK-Anlage registrieren oder den Generator einer bereits registrierten KWK-Anlage zuordnen. 

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen. 

Hinweis: Wenn ein weiterer Generator zu dieser KWK-Anlage gehört oder wenn Sie Ihre KWK-Anlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, müssen Sie den Generator bzw. den Batteriespeicher separat im MaStR registrieren.

 

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten: 

Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen) unter www.marktstammdatenregister.de.

Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.). 

Schritt 3 Sie registrieren die Windenergieanlage. Jedes Windrad ist einzeln zu registrieren. 

Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch die-se Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt. 

Bei der Registrierung der Windenergieanlage (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen: 

  • Sie wählen aus, was für eine Anlage Sie registrieren wollen (Stromerzeugung ►Windenergie) und Sie geben der Anlage einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“. 
  • Sie tragen das Inbetriebnahmedatum ein und geben den Standort der Anlage an. Dafür benötigen Sie die Geokoordinaten des Anlagenstandorts. 
  • Sie tragen die technischen Daten der Windenergieanlage ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen: 
    - Technisches Datenblatt der Anlage 
    - Typenschild des Generators 
    - Inbetriebnahme-Protokoll 
    - Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers 
    - Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem Anlagenregister) 
     
  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel angeschlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers „nicht leer” ist. 
  • •    Sie haben die Möglichkeit, Registernummern der EEG-Anlage aus anderen Registern einzutragen. 

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.

Die Registrierung im MaStR besteht aus drei Schritten: 

Schritt 1 Sie registrieren sich selbst als Benutzer (vergleichbar mit anderen Internetportalen) unter www.marktstammdatenregister.de.

Schritt 2 Sie registrieren den Anlagenbetreiber (Wenn Sie die Registrierung für Ihren Nachbarn, Kunden, Verwandten etc. durchführen, kann der Anlagenbetreiber eine andere Person sein als Sie selbst.). 

Schritt 3 Sie registrieren die Biomasse-Anlage. Dabei ist jeder Generator einzeln als „Einheit“ zu registrieren. Wenn in der Anlage z. B. ein Gasmotor und eine ORC-Anlage betrieben werden, dann sind zwei Einheiten zu registrieren. 

Im Webportal werden Ihnen diese Schritte ebenfalls erklärt und Sie werden automatisch durch die-se Registrierung geleitet. Zu allen Feldern werden Erklärungen angezeigt. 
 

Bei der Registrierung jeder Biomasse-Einheit (Schritt 3) sind eine Reihe von Daten einzutragen:

  • Sie wählen aus, was für eine Einheit Sie registrieren wollen (Stromerzeugung ► Biomasse) und Sie geben der Einheit einen frei wählbaren „Anzeige-Namen“. Die Angaben beziehen sich auf den einzelnen Generator. 
  • Sie tragen das Inbetriebnahme Datum ein und geben den Standort der Einheit an. 
  • Sie tragen die technischen Daten des einzelnen Generators ein. Die erforderlichen Angaben finden Sie in der Regel in den folgenden Unterlagen: 
    - Technisches Datenblatt der Anlage 
     - Inbetriebnahme-Protokoll 
    - Netzanschlussvertrag oder Einspeisevertrag des Netzbetreibers 
    - Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (aus dem Anlagenregister) 
    - Typenschild des Generators 
     
  • Sie wählen den Anschluss-Netzbetreiber aus. Den Namen des Netzbetreibers entnehmen Sie dem Netzanschlussvertrag, dem Einspeisevertrag oder der letzten Jahresabrechnung zu Ihrer Anlage. Hinweis für Fortgeschrittene: An welches Netz die Einheit angeschlossen sein dürfte, können Sie durch eine Suche im MaStR ermitteln. Filtern Sie in der öffentlichen Ansicht dafür nach Einheiten, die im gleichen PLZ-Gebiet oder Gemeindeschlüssel ange-schlossen sind und bei denen die Angabe des Netzbetreibers „nicht leer” ist. 
  • Alle Einheiten der Anlage bilden zusammen eine EEG-Anlage. Bei der Registrierung der ersten Einheit legen Sie eine EEG-Anlage an. Die zweite Einheit ordnen Sie der gleichen EEG-Anlage zu. 
  • Regelmäßig wird bei Biomasse-Anlagen auch Nutzwärme ausgekoppelt. In diesem Fall bil-den die Einheiten der Anlage zusammen eine KWK-Anlage. Bei der Registrierung der ersten Einheit legen Sie eine KWK-Anlage an. Die zweite Einheit ordnen Sie der gleichen KWK-Anlage zu. 

Zum Abschluss der Registrierung können Sie eine Meldebescheinigung herunterladen.
 

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