Das EnergieDach ist ein Dienstleistungsangebot der Stadtwerke Unna, welches sich sowohl an Privat- als auch an Gewerbekunden richtet, die ihren eigenen Strom produzieren möchten. Die Stadtwerke Unna errichten dazu eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kunden. Bei privaten Endkunden ist es notwendig, dass der Kunde gleichzeitig Gebäudeeigentümer ist. Die Stadtwerke Unna verpachten dem Kunden die Photovoltaik-Anlage über einen Zeitraum von 18 Jahren. Der Kunde ist Anlagenbetreiber und kann den produzierten Strom unter dem Eigenstromprivileg nutzen. Er deckt so einen Teil seines Strombedarfs und verringert seinen Bezug aus dem öffentlichen Netz.
Das EnergieDach ist attraktiv für private und gewerbliche Kunden, die folgende Eigenschaften überwiegend erfüllen:
- Private Endkunden wohnen in der eigenen Immobilie, für Gewerbekunden gibt es diese Beschränkung nicht.
- Es gibt eine ausreichend große, überwiegend wenig verschattete Dachfläche.
- Das Dach ist ein Flachdach oder die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
- Der jährliche Stromverbrauch beträgt mindestens 3.500 Kilowattstunden (kWh).
- Es ist von Vorteil, wenn auch tagsüber Strom verbraucht wird (z.B. zum Kochen, Waschen).
Ein Teil der Stromkosten des Kunden sinkt und ist langfristig planbar. So spart er oft schon ab dem ersten Jahr Stromkosten. Der Kunde trägt keine Investitionskosten. Mit den Stadtwerken Unna hat der Kunde einen langfristig starken und zuverlässigen Partner an seiner Seite. Die Stadtwerke Unna kümmern sich um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage. Das Stadtwerk sorgt mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt. Sollte trotzdem einmal etwas defekt sein, profitiert der Kunde von der Funktionsgarantie. Die Stadtwerke Unna übernehmen die Reparatur auf eigene Kosten. Dank der nachhaltigen Stromerzeugung aus der Energie der Sonne schont der Kunde die Umwelt.
Ja, eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich durch den Eigenverbrauch von Solarstrom (ca. 60%), da so der Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom reduziert wird. Die EEG-Förderung spielt so nur noch eine untergeordnete Rolle. Für neue Anlagen gelten die folgenden Regelungen: Bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von maximal 10 kWp ist der jährliche Eigenverbrauch bis 10.000 kWh Solarstrom abgabefrei, bei Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp muss eine Abgabe (EEG-Umlage) für den Solarstrom-Eigenverbrauch gezahlt werden. Ihr EnergieDach wird so ausgelegt, dass Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen.
Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) wird für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.
Nein, dies ist im angebotenen Pachtmodell nicht vorgesehen. Hauseigentümer werden zu Stromlieferanten, wenn Sie den Solarstrom der Photovoltaik-Anlage an ihre Mieter weiterverteilen. Die wichtigste Voraussetzung für das Vorliegen von Eigenverbrauch ist die Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher. Der Hauseigentümer ist laut Vertrag der Betreiber der Anlage und das Stadtwerk der Eigentümer. Im Falle der Lieferung des Solarstroms an einen weiteren Endverbraucher (Mieter) wird der Betreiber (Hauseigentümer) in diesem Modell zum Stromlieferanten gemäß § 5 EEG sowie § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der den Solarstrom nicht selbst verbraucht. Daraus resultieren neben dem Wegfall der EEG-Umlagenbefreiung bzw. reduzierten EEG-Umlage durch das Eigenstromprivileg zusätzlich verschiedene rechtliche Verpflichtungen und ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand.