Das EnergieDach ist ein Dienstleistungsangebot der Stadtwerke Unna, welches sich sowohl an Privat- als auch an Gewerbekunden richtet, die ihren eigenen Strom produzieren möchten. Die Stadtwerke Unna errichten dazu eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kunden. Der Kunde ist Anlagenbetreiber und kann den produzierten Strom unter dem Eigenstromprivileg nutzen. Er deckt so einen Teil seines Strombedarfs und verringert seinen Bezug aus dem öffentlichen Netz. Das EnergieDach gibt es in einem Pacht- und Kaufmodel.
Das EnergieDach ist attraktiv für private und gewerbliche Kunden, die folgende Eigenschaften überwiegend erfüllen:
- Private Endkunden wohnen in der eigenen Immobilie, für Gewerbekunden gibt es diese Beschränkung nicht.
- Es gibt eine ausreichend große, überwiegend wenig verschattete Dachfläche.
- Das Dach ist ein Flachdach oder die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
- Der jährliche Stromverbrauch beträgt mindestens 3.500 Kilowattstunden (kWh).
- Es ist von Vorteil, wenn auch tagsüber Strom verbraucht wird (z. B. zum Kochen, Waschen).
Ein Teil der Stromkosten des Kunden sinkt und ist langfristig planbar. So spart er oft schon ab dem ersten Jahr Stromkosten. Die Stadtwerke Unna kümmern sich um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage. Die Stadtwerke sorgen mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt.
Ja, eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich durch den Eigenverbrauch von Solarstrom (ca. 60 %), da so der Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom reduziert wird. Die EEG-Förderung spielt so nur noch eine untergeordnete Rolle. Ihr EnergieDach wird so ausgelegt, dass Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen.
Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz wird gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.
Nein, dies ist im angebotenen Pachtmodell nicht vorgesehen. Hauseigentümer werden zu Stromlieferanten, wenn Sie den Solarstrom der Photovoltaik-Anlage an ihre Mieter weiterverteilen. Die wichtigste Voraussetzung für das Vorliegen von Eigenverbrauch ist die Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher. Der Hauseigentümer ist laut Vertrag der Betreiber der Anlage und das Stadtwerk der Eigentümer. Im Falle der Lieferung des Solarstroms an einen weiteren Endverbraucher (Mieter) wird der Betreiber (Hauseigentümer) in diesem Modell zum Stromlieferanten gemäß § 5 EEG sowie § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der den Solarstrom nicht selbst verbraucht. Daraus resultieren verschiedene rechtliche Verpflichtungen und ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand.