Das EnergieDach Die Photovoltaik-Anlage der Stadtwerke Unna für Ihr Eigenheim

Fragen rund um das EnergieDach

1. Allgemeine Fragen zum EnergieDach

Das EnergieDach ist ein Dienstleistungsangebot der Stadtwerke Unna, welches sich sowohl an Privat- als auch an Gewerbekunden richtet, die ihren eigenen Strom produzieren möchten. Die Stadtwerke Unna errichten dazu eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Kunden. Der Kunde ist Anlagenbetreiber und kann den produzierten Strom unter dem Eigenstromprivileg nutzen. Er deckt so einen Teil seines Strombedarfs und verringert seinen Bezug aus dem öffentlichen Netz.  Das EnergieDach gibt es in einem Pacht- und Kaufmodel. 

Das EnergieDach ist attraktiv für private und gewerbliche Kunden, die folgende Eigenschaften überwiegend erfüllen:
 

  • Private Endkunden wohnen in der eigenen Immobilie, für Gewerbekunden gibt es diese Beschränkung nicht.
  • Es gibt eine ausreichend große, überwiegend wenig verschattete Dachfläche.
  • Das Dach ist ein Flachdach oder die Dachfläche zeigt nach Osten, Westen oder Süden.
  • Der jährliche Stromverbrauch beträgt mindestens 3.500 Kilowattstunden (kWh).
  • Es ist von Vorteil, wenn auch tagsüber Strom verbraucht wird (z. B. zum Kochen, Waschen).

Ein Teil der Stromkosten des Kunden sinkt und ist langfristig planbar. So spart er oft schon ab dem ersten Jahr Stromkosten. Die Stadtwerke Unna kümmern sich um die reibungslose Installation und den technischen Betrieb der Photovoltaik-Anlage. Die Stadtwerke sorgen mit erfahrenen Partnerunternehmen dafür, dass die Photovoltaik-Anlage höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt. 

Ja, eine Photovoltaik-Anlage rechnet sich durch den Eigenverbrauch von Solarstrom (ca. 60 %), da so der Bezug von vergleichsweise teurem Netzstrom reduziert wird. Die EEG-Förderung spielt so nur noch eine untergeordnete Rolle. Ihr EnergieDach wird so ausgelegt, dass Sie einen hohen Eigenverbrauchsanteil erreichen.

Ja, für die Höhe der Einspeisevergütung ist lediglich der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Der in dem Monat der Inbetriebnahme gültige Einspeisevergütungssatz wird gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) für die folgenden 20 Jahre gezahlt und bleibt während dieses Zeitraumes konstant.

Nein, dies ist im angebotenen Pachtmodell nicht vorgesehen. Hauseigentümer werden zu Stromlieferanten, wenn Sie den Solarstrom der Photovoltaik-Anlage an ihre Mieter weiterverteilen. Die wichtigste Voraussetzung für das Vorliegen von Eigenverbrauch ist die Personenidentität von Anlagenbetreiber und Stromverbraucher. Der Hauseigentümer ist laut Vertrag der Betreiber der Anlage und das Stadtwerk der Eigentümer. Im Falle der Lieferung des Solarstroms an einen weiteren Endverbraucher (Mieter) wird der Betreiber (Hauseigentümer) in diesem Modell zum Stromlieferanten gemäß § 5 EEG sowie § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der den Solarstrom nicht selbst verbraucht. Daraus resultieren verschiedene rechtliche Verpflichtungen und ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand.

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2. Technische Fragen

Die Photovoltaik-Anlage wird auf eine hohen Eigenverbrauchsanteil von rund 60 Prozent ausgelegt. Das bedeutet, Sie verwenden rund 60 Prozent des Stromes, den die Photovoltaik-Anlage produziert, direkt in Ihrem Haushalt oder Gewerbe. Der restliche Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Sie erhalten dafür eine garantierte Vergütung entsprechend der Vorgaben des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes (EEG).

Die Auslegung der Photovoltaik-Anlage erfolgt zunächst online mit dem EnergieDach-Rechner. Dabei wird nicht nur die optimale Größe ermittelt, sondern auch wie viel Sie mit dem EnergieDach sparen können. Ein kooperierender Fachbetrieb übernimmt die detaillierte Auslegung und Planung der Photovoltaik-Anlage für Ihr Dach.

Alle herkömmlichen Dachformen sind für die Installation einer Photovoltaik-Anlage geeignet. Von hoher Bedeutung sind die Faktoren Dachneigung, verfügbare Dachfläche und Dachausrichtung.

Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, müssen Sie zunächst prüfen, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

Als Eigenverbrauchsanteil bezeichnet man den selbstgenutzten Anteil des erzeugten Solarstromes. Ein Beispiel: Werden pro Jahr durch die Photovoltaik-Anlage 3.000 kWh Solarstrom erzeugt und davon 1.800 kWh direkt im eigenen Gebäude verbraucht, so beträgt der Eigenverbrauchsanteil 60 Prozent.

Als Autarkiegrad bezeichnet man den Anteil des selbstgenutzten Solarstroms der Photovoltaik-Anlage an Ihrem Gesamtstromverbrauch. Ein Beispiel: Der jährliche Stromverbrauch beträgt 6.000 kWh pro Jahr. 1.800 kWh des durch die Photovoltaik-Anlage produzierten Solarstroms werden direkt im Gebäude genutzt, sodass ein Autarkiegrad von 30 Prozent erreicht wird.

Das EnergieDach besteht aus hochwertigen technischen Komponenten. Diese sorgen für stabile Stromerträge, hohe Effizienz und eine lange Lebensdauer der Anlage. Bei der Installation und Wartung Ihrer Photovoltaik-Anlage vertrauen wir auf regionale Spezialisten.

Warum das wichtig ist? Wenn Sie nach der Vertragslaufzeit die Photovoltaik-Anlage übernehmen, können Sie, dank der hohen Qualität, noch lange günstigen Solarstrom erzeugen.

Die Integration von Speichersystemen kann wirtschaftlich sinnvoll sein. In unserem Produkt EnergieDach Premium ist bereits ein Stromspeicher enthalten.

Alternativ kann bei vielen bereits bestehenden Photovoltaik-Anlagen ein Speicher nachgerüstet werden.

Hier ist es denkbar die Anlage auf den Stromverbrauch abzüglich des Stroms für die Nachtspeicherheizung auszulegen, da nachts kein Strom durch die Photovoltaik-Anlage produziert wird. Alternativ kann das EnergieDach Premium mit Batteriespeicher genutzt werden.  

Wenn im Haushalt bereits eine Wärmepumpe vorhanden ist, muss entschieden werden, ob diese zum Teil mit dem selbst erzeugten Solarstrom betrieben werden soll. Dabei sollte berücksichtigt werden, ob ein günstiger Wärmepumpenstromtarif verfügbar ist, der i.d.R. über einen separaten Zähler abgerechnet wird. Die Entscheidung über die Solarstromnutzung beeinflusst dann die Gestaltung der Zählerlösung.

Von einer dauerhaften Beeinträchtigung der Stromproduktion der Photovoltaik-Anlage durch Schnee, Regen oder Vogelexkremente ist nicht auszugehen. Kurzfristig sind geringere Erträge denkbar, die in der Kalkulation bereits berücksichtigt sind. Schnee rutscht durch die glatte Oberfläche und Schräglage der Anlage schnell ab und führt nur kurzfristig zu geringeren Erträgen in der Produktion. Bei Regen ist kurzzeitig eine geminderte Stromproduktion zu verzeichnen. Allerdings sind die Module dafür ausgelegt auch bei diffusen Lichtverhältnissen die bestmögliche Stromproduktion zu gewährleisten. Vogelexkremente werden durch Regen und den Selbstreinigungseffekt (Lotuseffekt) der Module keine längerfristige Minderung der Stromproduktion auslösen.

Nein, die Photovoltaik-Anlage benötigt für sich keinen Blitzschutz. Eine Einbindung in ein funktionierendes Blitzschutzkonzept ist aber selbstverständlich möglich

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3. Fragen zu Finanzen und Recht

Wer Eigentümer der Photovoltaik-Anlage ist, hängt davon ab, ob Sie sich für ein Pacht- oder Kaufmodell entschieden haben.

Im Pachmodell ist die Stadtwerke Unna GmbH Eigentümer der Photovoltaik-Anlage. Betreiber der Photovoltaik-Anlage sind Sie. Der gesamte Strom, den die Photovoltaik-Anlage produziert, gehört Ihnen.

Im Kaufmodell sind Sie Eigentümer und auch Anlagen Betreiber. 

In der Regel ist keine Baugenehmigung für die Installation auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus erforderlich. Falls Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, muss zunächst geprüft werden, ob eine Photovoltaik-Anlage installiert werden darf.

Nein, die Photovoltaik-Anlage ist nicht als Grunddienstbarkeit eingetragen. Wir bringen die Photovoltaik-Anlage nur zu einem vorübergehenden Zweck auf Ihrem Dach an (als sog. Scheinbestandteil). Damit stellen wir sicher, dass die Anlage – obwohl sie fest mit dem Gebäude verbunden wird – nicht automatisch in Ihr Eigentum übergeht (siehe hierzu BMF-Schreiben vom 19.04.1971 – sog. Leasingerlass). Die Photovoltaik-Anlage wird somit nicht Bestandteil des Vertragsobjekts und ist daher als bewegliches Wirtschaftsgut zu werten (vgl. OFD Rheinland vom 10.07.2012, S 2130 - 2011 0003 - St 142).

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 18 Jahren können Sie sich individuell mit den Stadtwerken Unna darauf einigen die Photovoltaik-Anlage zu äußerst günstigen Konditionen zu erwerben, um weiter zu sparen.

Sollte Sie ein EnergieDach gepachtet haben, kann der neue Eigentümer Ihren EnergieDach-Vertrag übernehmen und seinerseits von den günstigen Konditionen profitieren. Wirtschaftlich ist diese spätere Übernahme sehr attraktiv.

Beim EnergieDach handelt es sich um ein Rundum-Sorglos-Paket. Es treten über die gesamte Vertragsdauer neben der monatlichen Pacht keine zusätzlichen Kosten auf.

Es erfolgt eine monatliche Abrechnung (Pacht) durch das Stadtwerk und auch die EEG-Vergütung seitens Netzbetreiber wird i.d.R. monatlich erstattet.

Eine Versicherung, die alle Ihre Risiken im Zusammenhang mit der Photovoltaik-Anlage abdeckt, ist im Angebot enthalten. Ggf. ist es sinnvoll nach der Installation eine Meldung an die eigene Gebäudeversicherung zu machen (i.d.R. keine Erhöhung der Beiträge).

Der Kunde ist per Gesetz dazu verpflichtet seine Photovoltaik-Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) selbst anzumelden. Dies geschieht unbürokratisch online am Installationstag und ist sehr einfach umsetzbar. In der Regel wird dann anschließend eine Kopie der schriftlichen Anmeldebestätigung der BNetzA (wird automatisch zugesandt) zusammen mit Bankdaten und Steuernummer an den Netzbetreiber weitergeleitet, der erst dann die EEG-Vergütung überweist. Es ist durchaus sinnvoll schon vor dem Installationstag mit einem Steuerberater zu sprechen bzw. dem Finanzamt den geplanten Bau der Photovoltaik-Anlage mitzuteilen, um ggf. eine neue Steuernummer zu beantragen und möglichst frühzeitig die EEG-Vergütung seitens Verteilnetzbetreiber zu erhalten.

Hier kann natürlich realistischerweise heute noch keine verifizierbare Summe für in 30 Jahren genannt werden. Allgemein ist aber zu sagen, dass die Kosten moderat sein sollten. Es geht primär um die Demontagekosten durch einen Installateur. Die Entsorgung bzw. das Recycling ist per Gesetz kostenlos. Die Hersteller der verbauten Module sind Mitglieder des PV Cycle www.pvcycle.org  und sichern eine kostenlose Entsorgung zu.

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4. Fragen zu Installation und Betrieb

Die Stadtwerke Unna kooperieren bei der Installation Ihres EnergieDaches mit erfahrenen und leistungsfähigen Fachbetrieben. Typische EnergieDächer für unsere Privatkunden werden in nur wenigen Tagen installiert.

Auf einem Flachdach werden die Module aufgeständert und erhalten eine Beschwerung, um ihren Halt zu gewährleisten. Auf einem Schrägdach erfolgt die Montage mittels Gestellsystem, das fachmännisch mit den Dachbalken verbunden wird. Gegebenenfalls kann eine Gerüststellung nötig sein.

Die Kabelführung kann mittels mitgelieferter Fotos geplant werden. Geeignete Gegebenheiten (Kaminschacht, Leerrohre) werden genutzt oder die Kabel werden verdeckt entlang der Außenwand gelegt und eine Bohrung zum Zählerschrank wird durchgeführt.

Ja. Der normale Zähler wird im Regelfall durch einen Zweirichtungszähler beim Anschluss der Photovoltaik-Anlage ersetzt. Diese Leistung ist im Angebot enthalten, dem Kunden entsteht kein finanzieller Mehraufwand.

Wenn im Zuge der technischen Prüfung festgestellt wird, dass der Zählerschrank des Kunden veraltet ist und nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen des Verteilnetzbetreibers entspricht, ist eine Erneuerung des Zählerplatzes nötig. Hierzu werden u. a. Fotos in der Projektqualifikation abgefragt, die es geschulten Technikern ermöglichen eine Aussage darüber zu treffen, ob eine Erneuerung nötig ist. Das Vorgehen ist dann grundsätzlich so, dass der Zählerplatz vor der geplanten Installation der Photovoltaik-Anlage erneuert werden muss. Dies kann über einen Fachbetrieb eigener Wahl erfolgen. Auf Wunsch unterbreitet der Handwerker, der die Photovoltaik-Anlage installieren wird, auch gerne ein Angebot. Der Aufwand für die Zählerplatzerneuerung ist vom Endkunden zu tragen.

Wenn in naher Zukunft eine Dachsanierung geplant ist, bei der die Anlage abgebaut werden müsste, sollte Sie diese vorziehen oder mit der Bestellung des EnergieDachs noch warten.

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5. Fragen zur Angebotserstellung und zum Bestellvorgang

Nein, der Stromlieferant ist frei wählbar und Sie sind nicht dazu verpflichtet einen Vertrag über den Strombezug mit den Stadtwerken Unna abzuschließen. Allerdings können wir Ihnen sehr interessante Angebote für die Stromlieferung bieten. Dazu zählt etwa unser Tarif EnergieDach-Plus.

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