Preiserhöhung der Stadtwerke zum 01.11.2022 fällt geringer aus

Die ursprünglich angekündigte Gasbeschaffungsumlage wird nicht eingeführt, auch der gekürzte Steuersatz trägt zu einem reduzierten Gaspreis bei. Die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Unna profitieren davon.

Da die Gasbeschaffungsumlage seitens der Bundesregierung wieder abgeschafft wurde, fallen die damit verbundenen Kosten (netto 2,419 ct/kWh) nicht an. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird in vollem Umfang an alle Kundinnen und Kunden weitergegeben. Auch die mittlerweile beschlossene Umsatzsteuersenkung von 19 % auf 7 % wird automatisch berücksichtigt.

Die bereits angekündigte Preiserhöhung zum 01.11.2022 fällt damit niedriger aus als ursprünglich geplant. Konkret bedeutet das statt wie bisher vorgesehen netto 7,359 Cent pro Kilowattstunde (kWh) nur noch eine Erhöhung von 4,940 ct/kWh.

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, die Gasbeschaffungsumlage abzuschaffen und unsere Kundschaft über diese und andere Maßnahmen weiter zu entlasten. Selbstverständlich werden wir alle Entlastungen eins zu eins weitergeben“, erklärt Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Schäpermeier.

Beispielberechnungen im Tarif „Erdgasfamilie“

In einer typischen Mietwohnung (ca. 75 m²) mit einem Verbrauch von 7.000 kWh/Jahr erhöhen sich die Heizkosten um 30,83 Euro/Monat bzw. 370,01 Euro/Jahr brutto (inkl. 7 % USt. und ohne Gasbeschaffungsumlage), statt vorher 51,08 €/Monat bzw. 613,00 €/Jahr brutto (inkl. 19 % USt. und Gasbeschaffungsumlage).

In einem typischen Einfamilienhaus (ca. 150 m²) mit einem Verbrauch von 20.000 kWh/Jahr sind es zum Beispiel 88,10 Euro/Monat bzw. 1.057,16 Euro/Jahr brutto (inkl. 7 % USt. und ohne Gasbeschaffungsumlage), statt vorher 145,95 €/Monat bzw. 1.751,44 €/Jahr brutto (inkl. 19 % USt. und Gasbeschaffungsumlage).

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