Profitieren Sie von der Registrierung Ihres Elektroautos

Der Verkehrssektor zählt zu den größten Verursachern von Treibhausgasen. Elektroautofahrer leisten bereits einen wertvollen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase. Mit unserem Ökostrom sind Sie klimaneutral unterwegs. Gemeinsam mit anderen Elektroautofahrern kann noch mehr für den Klimaschutz getan werden. Wie? Das erfahren Sie hier.

Die Treibhausgas-Minderungsquote (kurz: THG-Quote) ist ein politisches Klimaschutzinstrument, das den deutschen Verkehr bei der Umstellung von fossilen Brennstoffen zu elektrischem Antrieb aus erneuerbarem Strom unterstützen soll. Das Ziel ist es die Energiewende im Verkehr voranzutreiben und damit die Treibhausgasemissionen im Verkehr drastisch zu reduzieren. 

Ihr Elektroautostrom für die THG-Quote

Die Stadtwerke Unna bieten Ihnen über ein Partnerunternehmen an, Ihren Elektroautostrom für die THG-Quote zu registrieren. Unser Partner fairnergy registriert mit jedem E-Auto die gesetzlich festgelegte Quote für Elektroauto-Strom. Diese werden mit den Einsparungen anderer E-Autofahrer gebündelt, um sie beim Umweltbundesamt als handelbare THG-Quote anerkennen zu lassen.

Für jedes registrierte Elektroauto werden zwei Photovoltaik-Anlage errichtet. So wird weltweit zum Klimaschutz beigetragen. Finanziert wird das aus den Erlösen, die durch die Registrierung mit der THG-Quote des Elektroautos erzielt werden. 

In 5 einfachen Schritten zur Prämie

Registrieren Sie Ihr Elektroauto über das fainergy Formular

Unser Partner fairnergy prüft Ihre Unterlagen und reicht diese beim Umweltbundesamt ein

Das Umweltbundesamt stellt ein Zertifikat für Ihre eingesparten Emissionen aus

Dieses Zertifikat verkauft fairnergy für Sie an quotenverpflichtete Unternehmen

Den Ertrag erhalten Sie in Form einer von Ihnen individuell ausgewählten Prämie

So registrieren Sie Ihr Elektroauto für die THG-Quote

  1. Legen Sie Fotos oder Scans von den Fahrzeugscheinen der E-Autos, die Sie registrieren möchten, bereit.
  2. Rufen Sie das für Sie passende Registrierungsformular auf.
  3. Füllen Sie das Formular aus, laden Sie die gewünschten Dokumente hoch.

Im Rahmen der Prämie können Sie sich für ein nachhaltiges Projekt entscheiden, das Sie mit einem Teil der Erlöse fördern wollen. Alternativ können Sie sich auch für die Partner-Prämie entscheiden oder das Geld auszahlen lassen. Die Höhe der Prämie ändert sich jährlich und richtet sich nach dem CO2-Preis im Rahmen der Treibhausgas-Minderungsquote. Sie erhalten aber immer mindestens die Höhe der Prämie, für die Sie sich registriert haben.

 

Für Geschäftskunden

Sind Ihre Elektrofahrzeuge Dienstwagen bzw. zählen zum Fuhrpark Ihres Unternehmens? Nutzen Sie für die Registrierung von bis zu 5 Fahrzeugen bitte das Registrierungsformular für Geschäftskunden. Vertragspartner für die Registrierung ist unser Partner fairnergy. Wenn Sie mehr als 5 E-Autos registrieren möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Nach Abschluss der Registrierung

  • unterstützen Sie den Klimaschutz durch Errichtung von je 2 Solaranlagen in Bangladesch oder
  • tun etwas für unser Klima, indem Sie Bäume pflanzen lassen.

Bitte beachten Sie: Vertragspartner für die Registrierung ist unser Partner fairnergy.

Antworten auf Fragen zur THG-Quote

Alle Privatpersonen und gewerblichen Fahrzeughalter*innen mit einer deutschen Zulassungsbescheinigung für ein Elektrofahrzeug mit reinem Batterieantrieb. Dabei ist es wichtig, dass das Fahrzeug zum 1.1.2022 zugelassen ist.


Ein*e E-Mobilist*in kann zudem bis zu drei Elektrofahrzeuge über die gleiche E-Mailadresse registrieren.

Der Partner von den Stadtwerken ist fairnergy.

fairnergy ist eine Marke des Impact Startups GreenTrax. GreenTrax setzt sich für eine weltweit faire Energieverteilung ein. Mehr Informationen findet man unter https://www.greentrax.de/ueber-uns.

fairnergy setzt sich ein für eine weltweit faire Energieverteilung. Der Impact besteht darin, dass finanzielle Mittel der fossilen Kraftstoffindustrie hin zu grünem Strom für Elektroautos umverteilt werden. Das wird im Rahmen der Renewable Energy Directive II der Europäischen Union bzw. deren Umsetzung in Deutschland als Treibhausgas-Minderungsquote durchgeführt. Durch das politische Klimaschutz-Instrument der Treibhausgas-Minderungsquote soll grüne Elektromobilität gefördert werden. Auf Basis dieser gesetzlichen Grundlage verpflichtet die Bundesregierung die fossile Kraftstoffindustrie, die erneuerbare Energiewende im Verkehr mitzufinanzieren. Gemeinsam mit Ihnen holen wir diese Gelder von den Mineralölunternehmen und stecken sie in grüne Elektromobilität und eine faire und erneuerbare Energieversorgung. 

THG ist die Abkürzung für Treibhausgasemissionen. Das sind die Gase, die nach wissenschaftlichem Erkenntnisstand schädlich für das Klima sind. Obwohl nicht nur CO2 zu diesen Gasen zählt, wird allgemeinsprachlich meist von CO2-Ausstoß gesprochen. Ein Grund dafür ist auch, dass der Ausstoß von anderen Gasen wie Methan in so genannte CO2-Äquivalente umgerechnet wird. Das ermöglicht Vergleichbarkeit und Zusammenfassung aller klimaschädlichen Emissionen.

Verpflichtet sind Unternehmen, die Kraftstoffe vertreiben, i. d. R. sind das die Mineralölkonzerne. Sie müssen die Treibhausgasemissionen, die bei der Herstellung und Nutzung ihrer Produkte entstehen, vermindern. Dies können sie durch den Einsatz von Biokraftstoffen möglich machen, aber auch durch den Erwerb von THG-Einsparungen z. B. von emissionsfrei fahrenden Elektroautos.

Grundlage für die Quote bildet der jährliche Gesamtabsatz an Otto- und Dieselkraftstoff eines Unternehmens.

Die Quote zur Senkung der Emissionen für das Jahr 2020 beträgt 6 %. Grundlage für die Quote bildet der jährliche Gesamtabsatz an Otto- und Dieselkraftstoff eines Unternehmens.

Grundlage für die Berechnung der Einsparungen von Treibhausgasen (THG) bildet ein Referenzwert. Die Gesamtabsatzmenge eines Mineralölunternehmens wird dazu mit einer Art  “Durchschnitts-Treibhausgas-Ausstoß” fossiler Kraftstoffe multipliziert:

Referenzwert = Durchschnittsausstoß x Absatzmenge

Der Referenzwert macht deutlich, in welchem Umfang das Unternehmen THG-Emissionen verursacht hätte, wenn die in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe voll und ganz fossiler Herkunft gewesen wären.

Die tatsächlichen THG-Emissionen eines Unternehmens berechnen sich dann jeweils nach den Ausstoß-Werten für die jeweiligen Biokraftstoffe, die ein Unternehmen zur Erreichung der Sparziele den Kraftstoffen hinzugefügt hat. Biodiesel zum Beispiel aus Abfall verursacht rund 80 Prozent weniger Emissionen als rein fossiler Kraftstoff. Hat das Unternehmen bei gleicher Absatzmenge mehr Biokraftstoffe genutzt, verringert sich zwangsläufig die Emissionsquote.

Positiv auf die tatsächlichen THG-Emissionen wirken sich außerdem erworbene Einsparungen aus, die zum Beispiel durch strombasierte Kraftstoffe oder Elektromobilität erreicht wurden.

Ziel ist es, dass das Unternehmen mit seinen tatsächlichen THG-Emissionen im Jahr 2020 6% unter dem Referenzwert liegt.

Der Wert vermiedener Treibhausgasemissionen für ein Elektroauto wird gesetzlich festgelegt. Grundlage bildet ein Verbrauchswert von 1,9 Megawattstunden pro Fahrzeug, die mit dem vom Umweltbundesamt festzulegenden THG-Emissionswert multipliziert werden. Bei dem derzeitig festgelegtem Wert sind das über 1.000 Kilogramm CO2.