E-Rechnungen: Effizient, rechtssicher, zukunftsorientiert

Umstellung auf elektronische Rechnungen 
Seit Januar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung. 

E-Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Formate – also deutlich mehr als nur eine PDF-Datei. Nur Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung. So wird die Rechnungsabwicklung für Ihr Unternehmen einfacher, schneller und effizienter.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Zwei Formate, ein Ziel: Sie wählen zwischen ZUGFeRD und XRechnung
  • Schnellere Prozesse: E-Rechnungen können direkt bearbeitet werden
  • Weniger Fehler: Automatisierte Verarbeitung reduziert Übertragungsfehler
  • Gesetzeskonform: Sie erfüllen alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht

Kostenfrei und unkompliziert
Sie erhalten Ihre E-Rechnung selbstverständlich kostenfrei – bequem, sicher und im passenden Format.

Wie funktioniert die E-Rechnung?

E-Rechnungen werden zum Standard für effiziente Abrechnungen im B2B-Bereich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

ZUGFeRD oder XRechnung? Entscheiden Sie sich für Ihr elektronisches Rechnungsformat. Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie das nachstehende Formular mit Ihrer Empfangsadresse aus.

Nach Ihrer Anmeldung stellen wir den Versandweg um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per ZUGFeRD-Rechnung umgestellt. Wir informieren Sie rechtzeitig.

Anmeldung E-Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 2025 – das müssen Rechnungsempfänger wissen

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten zu können. Grundlage dafür ist § 14 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht mehr notwendig.

Was bedeutet das konkret für Sie?
Sie müssen sicherstellen, dass Sie:

  • E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können,
  • und uns eine entsprechende Empfangsadresse mitteilen.

Warum diese Umstellung?
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung soll die Rechnungsverarbeitung effizienter machen, Bürokratie abbauen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Häufige Fragen zu elektronischen Rechnungen

Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie einfach das Formular mit Ihrer gewünschten Empfangsadresse aus. Wir stellen den Versandweg anschließend um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per E-Rechnung umgestellt. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig.

Ja, Sie können Ihre E-Rechnung ausdrucken. Obwohl die E-Rechnung elektronisch übermittelt wird, haben Sie die Möglichkeit, sie bei Bedarf auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. 

Sollten Sie Ihre E-Rechnung nicht erhalten, überprüfen Sie bitte zunächst Ihren Spam-Ordner. Wenn die E-Rechnung dort nicht zu finden ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns, um das Problem schnellstmöglich zu lösen: rechnungspruefung (at) sw-unna.de