E-Rechnungen: Effizient, rechtssicher, zukunftsorientiert
Umstellung auf elektronische Rechnungen
Seit Januar 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung.
E-Rechnungen sind strukturierte, maschinenlesbare Formate – also deutlich mehr als nur eine PDF-Datei. Nur Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine automatisierte Verarbeitung. So wird die Rechnungsabwicklung für Ihr Unternehmen einfacher, schneller und effizienter.
E-Rechnungspflicht ab 2025 – das müssen Rechnungsempfänger wissen
Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen und verarbeiten zu können. Grundlage dafür ist § 14 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Zustimmung des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung ist nicht mehr notwendig.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Sie müssen sicherstellen, dass Sie:
- E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können,
- und uns eine entsprechende Empfangsadresse mitteilen.
Warum diese Umstellung?
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung soll die Rechnungsverarbeitung effizienter machen, Bürokratie abbauen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.