Häufig gestellte Fragen: Vertrag und Datenschutz
Hier werden Fragen zum Vertrag beantwortet.
Der Vertrag beginnt mit der kostenpflichtigen Bereitstellung des Anschlusses und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (12 Monate, abhängig vom Vertrag). Falls nicht anders angegeben, ist das der Tag mit der Rufnummernaktivierung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Das genaue Datum der Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte der Ihnen monatlich zugehenden Rechnung.
Wenn Sie Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen möchten, etwa einen Wechsel zu einem schnelleren Paket, steht Ihnen unser glaspower-Team zur Verfügung.
Telefon: 0800 2001-000 (kostenfrei) | E-Mail: glaspower (at) sw-unna.de
Wenn an Ihrem neuen Standort in Unna bereits ein Glasfaseranschluss vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Glasfaservertrag mitzunehmen. In diesem Fall können wir Ihren Anschluss umziehen und Ihnen weiterhin unsere Dienste zur Verfügung stellen. Falls jedoch an Ihrem neuen Standort noch kein Glasfaseranschluss verfügbar ist, können wir Ihren Vertrag leider nicht mitnehmen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um mögliche alternative Lösungen zu besprechen.
Um Ihren aktuellen Internetanbieter zu wechseln und unsere Dienste zu nutzen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Nutzen Sie unseren Glasfaseranschluss-Check auf unserer Website, um zu prüfen, ob Ihr Haus an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann. Gleichzeitig können Sie sich auch schon für ein glaspower-Produkt entscheiden.
- Nach Terminabsprache wird der Glasfaseranschluss in Ihr Haus verlegt.
- Die Verkabelung im Haus liegt in Ihrer Verantwortung, aber wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
- Nach Aktivierung Ihres Anschlusses können Sie Internet, Telefon & TV nutzen.
Hinweis: Beim Abschluss eines glaspower-Vertrags zahlen Sie die monatlichen Entgelte erst, wenn Ihr Altvertrag bei Ihrem jetzigen Provider ausgelaufen ist. Dadurch haben Sie beim Wechsel keine Doppelbelastung.
Sofern Sie die Übernahme einer Rufnummer beauftragt haben, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag, sobald es einen Termin für die Fertigstellung Ihres Anschlusses gibt.
Ihr Altvertrag verlängert sich zuvor ggf. um die vertraglich vereinbarte Laufzeit und überschneidet sich dann mit dem Start Ihres Vertrages bei uns.
Damit Sie nicht doppelt zahlen, steht Ihnen die Nutzung des Internets an Ihrem Glasfaseranschluss bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer kostenlos zur Verfügung.
Private Kontaktinformationen behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Diese Angaben ermöglichen es uns, dass wir Sie im Vorfeld problemlos über Schaltungstermin und Portierungsdatum informieren oder für Rückfragen kontaktieren können. Für andere Zwecke nutzen wir Ihre Kontaktdaten auf ausdrücklichen Wunsch nicht.
Sie möchten Ihre Vertragsdaten (z. B. Anschlussinhaber, Nachname, Kontodaten) ändern?
Senden Sie uns einfach eine E-Mail an glaspower@sw-unna.de.