- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden im Ausbaugebiet der Stadtwerke Unna GmbH. Voraussetzung ist der Abschluss eines glaspower-Vertrags im Rahmen der jeweils gültigen Ausbauaktion. Die Teilnahme ist pro Haushalt zweimal im Rahmen eines Vertragsabschlusses möglich. Für jeden Geworbenen kann die Empfehlungsprämie nur einmalig ausgezahlt werden. Wird ein Kunde von mehreren Personen geworben, gilt die zuerst erfasste Zuordnung.
- Der Empfehler und der Geworbene müssen natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland wohnhaft sind. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen. Die gewerbliche Nutzung ist untersagt.
- Die Aktion läuft vom 01.04.2026 bis 30.06.2026 für alle Neuverträge in den genannten Ausbaugebieten.
- Für die erfolgreiche Werbung eines neuen Kunden kann der werbende Kunde einen Verein auswählen, an den die Stadtwerke Unna GmbH eine Spende in Höhe von 50 € leisten. Die Auswahl des Vereins erfolgt im Rahmen des Formulars zur Beantragung des Programms.
- Der Bonus wird nur gewährt, wenn der geworbene Kunde einen glaspower-Vertrag mit den Stadtwerken Unna GmbH abschließt und dieser Vertrag wirksam zustande kommt. Voraussetzung ist zudem, dass der Vertrag nicht widerrufen wird und die Widerrufsfrist vollständig abgelaufen ist.
- Der Verein muss spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss über das Online-Formular angegeben werden. Erfolgt keine fristgerechte Angabe, kann keine Zuordnung und damit keine Berücksichtigung der Spende erfolgen.
- Verträge, die innerhalb von 14 Tagen vor Aktionsstart abgeschlossen wurden, können nachträglich berücksichtigt werden, sofern der Verein innerhalb von 4 Wochen nach Aktionsstart gemeldet wird.
- Die Spenden werden nach Abschluss des Aktionszeitraums gesammelt, ausgewertet und anschließend an die im Formular angegebenen Vereine ausgezahlt.
- Der Anspruch auf die Spende entfällt, wenn der Vertrag widerrufen, nicht umgesetzt oder vorzeitig beendet wird oder wenn ein Missbrauch des Programms vorliegt. Die Prämie kann abgelehnt werden, wenn unter anderem folgende Bedingungen nicht erfüllt sind: Bereits Bestandskunde (bzw. bereits Vertrag abgeschlossen) und nicht Neukunde innerhlab des Zeitraums, Vertragsabschluss nicht online oder über unsere telefonische Hotline, sondern über andere Vertriebskanäle wie z. B. Fachhändler oder Berater vor Ort.
- Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich eine Änderung oder Beendigung des Förderprogramms vor. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
Teilnehmen können glaspower-Kunden, die einen glaspower Vertrag weiterempfehlen und dadurch ein neuer Vertrag zustande kommt. Bitte beachten Sie, dass wir uns eine Prüfung der Verträge und Angaben im Rahmen der Aktion vorbehalten.
Ja, es gilt eine Stichtagsregelung:
- glaspower Verträge, die bis zu 14 Tage vor Aktionsstart abgeschlossen wurden, können nachträglich berücksichtigt werden, sofern sie einer Empfehlung zugeordnet werden können.
- Voraussetzung ist, dass der zu unterstützende Verein innerhalb von 4 Wochen nach Aktionsstart nachgemeldet wird.
Der Verein muss durch den werbenden Kunden spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss über das Online-Formular angegeben werden.