Zusammensetzung des Strompreises

 

Der Strompreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Arbeitspreis: Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom in Cent pro Kilowattstunde. 
  • Grundpreis: Der Grundpreis für Strom ist der verbrauchsunabhängige Teil der monatlichen Stromrechnung, der auch dann fällig wird, wenn kein Strom verbraucht wurde. 

Diese beiden Bestandteile bestehen wiederum aus verschiedenen Komponenten:

  • Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Netznutzung
  • Kosten für die Strombeschaffung (Erzeugung oder Einkauf), Vertrieb und Gewinnmarge

 

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) dient der Erhaltung und Modernisierung von Anlagen, in denen gleichzeitig Strom und Wärme gewonnen werden. 

Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen vermindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.

Durch die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird die Entlastung stromintensiver Industrieunternehmen von den Netzentgelten finanziert. Unter bestimmten Vorraussetzungen können Kunden ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dadurch entgehen dem Betreiber von Übertragungsnetzen Erlöse. Die fehlenden Erlöse werden wiederum als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Kunden bundesweit einheitlich umgelegt.

Offshore-Anlagen bezeichnen Windenergieanlagen, die auf dem Wasser installiert werden.

Die Offshore-Umlage beinhaltet zum einen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Netzanschlüsse. Dieser Kostenblock wurde bislang über die allgemeinen Netzentgelte an die Stromkunden weitergereicht. Zum anderen soll sie Investitionen der Betreiber von Offshore-Windanlagen finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel durch Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Die Kosten der Absicherung werden bundesweit einheitlich auf alle Stromkunden umgelegt.

Große Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes kurzfristig ihren Verbrauch reduzieren. Die Umlage finanziert die dafür entstehenden Kosten. 

Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten erhalten, wenn sie sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum (Leistungspreis) sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung (Arbeitspreis). Die Umlage für abschaltbare Lasten wird von Letztverbrauchern erhoben.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird von Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Netznutzung

Über die Netzentgelte werden Wartung, Instandhaltung und Betrieb des Versorgungsnetzes gesichert. Gezahlt werden sie für den Transport und die Verteilung der Energie und die damit verbundenen Dienstleistungen. Die Höhe der Netzentgelte wird jedes Jahr neu berechnet. Die aktuellen Preise finden Sie hier.

Weitere Infos zu den Netzentgelten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Um nachweisen zu können, wie viel Strom zu unseren Kunden gelangt, benötigt jeder Kunde einen Stromzähler. Die Entgelte für den sogenannten Messstellenbetrieb (MSB) fassen alle Kosten, welche die Bereitstellung des Zählers sowie die regelmäßige Messung Ihres Stromverbrauchs betreffen, zusammen. Hierunter fallen auch der Ein- und Ausbau sowie der Betrieb und die Wartung des Zählers.

Die Entgelte werden in Euro/Jahr abgerechnet und sind im Grundpreis enthalten. Die aktuellen Entgelte finden Sie hier

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleistungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger dem Kunden in Rechnung gestellt.

Anteile von Steuern, Abgaben und Umlagen

  2022 2023 2024
KWKG-Umlage: 0,378 ct/kWh 0,357 ct/kWh 0,275 ct/kWh
Sonderumlage § 19 Abs. 2 StromNEV: 0,437 ct/kWh 0,417 Ct/kWh 0,643 ct/kWh
Offshore-Netzumlage § 17 f Abs. 5 EnWG: 0,419 ct/kWh 0,591 ct/kWh 0,656 ct/kWh
Abschaltumlage § 18 AbLaV: 0,003 ct/kWh 0,000 ct/kWh 0,000 ct/kWh
Stromsteuer: 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh 2,050 ct/kWh
Netznutzung Arbeit: 8,180 ct/kWh 9,260 ct/kWh 11,710 ct/kWh
Konzessionsabgabe: 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh 1,590 ct/kWh

 

 

Stromkennzeichnung

In der Grafik sehen Sie, aus welchen Energiequellen unser Strommix stammt. Als Vergleich haben wir die bundesdeutschen Durchschnittswerte aufgeführt. Die Stromkennzeichnung unseres Unternehmens erhalten unsere Kunden mit der jährlichen Stromrechnung.

 

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Zum Download: Stromkennzeichnung