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A

Abgase

A. sind gasförmige Stoffe, die bei Verbrennungsprozessenin Feuerungsanlagen der Haushalte, Industrie und Verbrennungsmotoren entstehen. Je nach Art des eingesetzten Brennstoffes enthalten sie unterschiedliche Anteile von Stickoxiden, Schwermetallstaub, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmon-dioxid, Wasserdampf, Ruß, Schwefelverbindungen u.a.. Gesetzliche Auflagen zwingen Energieversorgungsunternehmen, aber auch Gewerbe und Privatleute, Emissionen zum Schutze der Umwelt zu begrenzen. In Münster ist der Schadstoffausstoß durch Abgase von Heizungsanlagen durch den hohen Anteil unserer leitungsgebundenen Energien am Wärmemarkt, besonders durch Erdgas und Fernwärme, bereits stark reduziert.

Abgastemperatur

Die Höhe der A. ist unter anderem ein wichtiges Indiz für die Wirtschaftlichkeit einer Feuerungsanlage. Die A. ist ein entscheidender Wert für den Feuerungswirkungsgrad der Kesselanlage. Für normale Gebläsebrenner ist eine A. um 180-250 °C noch als "gut" anzusehen. Werte darüber bedeuten Unwirtschaftlichkeit. Beim Gas-Spezialkessel mit atmosphärischem Brenner werden Werte von 100- 150 °C gemessen. Wird mit niedriger A. gefahren (z.B. Niedertemperaturkessel, Brennwertgerät etc.), muß mit dem Schornsteinfeger die Schornsteinanlage überprüft werden, ob ausreichender natürlicher Auftrieb der Abgase vorhanden ist bzw. ob eine Schwitzwasserbildung verhindert wird.

Abmeldung

Bei jedem Wechsel in der Person des Kunden muß uns das bisherige Vertragsverhältnismit einer zweiwöchigen Frist zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Auch bei Heirat, Namensänderung, Firmenaufgabe und Umzug ist eine A. vorzunehmen. Andernfalls haftet der bisherige Kunde für die Bezahlung des Grund und Arbeitspreises und sämtlicher sonstiger Forderungen bis zur ordnungsgemäßen Kündigung.

Abrechnung

An unserem Versorgungsgebiet ist die periodische A. der Energielieferung üblich. Dabei unterscheiden wir zwischen 2 Abrechnungsarten:
  • Jahresabrechnung für Strom-, Gas-und Wasserlieferung für den Tarifkundenbereich mit 11 monatlichen Abschlagszahlungen und einem zwölften Teilbetrag als Schlußrechnung.
  • Monatsabrechnung für Strom-, Gas-und Fernwärmelieferung für die Groß- und Sondervertragskunden.

Abschlagszahlung

Nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen ist es erlaubt, daß wir auf eine üblicherweise jährlich zu erstellende Abrechnung Abschlagszahlungen berechnen dürfen. Bei uns werden im Rahmen der rollierenden Jahresabrechnung für Strom, Gas und Wasser monatliche A. in Rechnung gestellt. Der Abschlagsbetrag wird jeweils mit Erstellender Jahresabrechnung (unter Berücksichtigung des letzten Jahresvertrages)

Absorber

Energieaufnehmender Teil in Solaranlagen. Im besonderen Vorrichtungen zur Aufnahme von Umgebungsenergie, die dann meist mit einer Wärmepumpe genutzt wird. Deckung des Heizbedarts ganz oder großteils möglich. Bauarten vom Energiedach bis zum Energiestapel. Als Absorber bezeichnet man ganz allgemein jene Teile solartechnischer Anlagen, welche die zu nutzende Sonnenenergie aufnehmen(absorbieren) - z. B. die geschwärzte, von Kanälen für den Wärmeträger durchflossene Platte unter der Glasabdeckung von Flachkollektoren, oder die Empfängerrohre in Rinnenkollektoren. Der Begriff Absorber (auch Wärme- ode rEnergieabsorber) wird jedoch besonders auf jene Wärmetauscher angewandt, die direkt der Umgebungsluft ausgesetzt sind und daher jede Art von Umgebungswärme absorbieren: direkte und indirekte Sonnenstrahlung, Wärme von Luft, Regen und sogar Schnee, auch Kondensationswärme der Luftfeuchte. Eine aktive Solarnutzung von Wärme so niedriger Temperatur ist - über einen gefriersicheren Wärmeträger - mit Wärmepumpen möglich. Im Unterschied zu Absorbern nutzen Flachkollektoren im wesentlichen nur die Sonnenstrahlung und sind zur Vermeidung von Wärmeverlusten mit Glasabgedeckt. Absorber werden in vielerlei Formen und aus verschiedenen Werkstoffen gebaut, z. B. als Platten aus Kupferblech mit angelöteten Wärmeträger-Rohren, als Gitter aus Kunststoffrohren oder als Beton-Fassadenelemente (die allerdings Luft als Wärmeträger haben) der Solararchitektur. Sie werden auf das Dach gelegt (oder bilden selbst die Dachhaut), an der Fassade montiert oder im Garten oder auf dem Dach aufgestellt. Man unterscheidet:
  • Flächenabsorber wie Energiedach, -fassade und -zaun. Sie sind lang und breit, um die nötige große Wärmetauscherfläche zu erhalten. Neben der Luftwärme nutzen sie auch Sonnenstrahlung.
  • Kompaktabsorber wie Energieblock, -säule oder -stapel. Die Wärmetauscherflächen sind auf kleinem Grundriß knapp übereinander angeordnet, so daß ihr Flächenbedarf sehr gering ist. Sie müssen die Wärme vor allem aus Luft und Wind holen, weshalb man sie frei oder auf dem Dach aufstellt.
Als erster Absorber wurde Ende der 70er-Jahre das Energiedach von der deutschen Industrie entwickelt und auf den Markt gebracht. In Deutschland sind seither - vorwiegend in Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch in Wohnblöcken - mehrere tausend Absorber in Betrieb genommen worden, Erfahrungen liegen aber auch aus Österreich und der Schweiz vor:
  • Es lassen sich 70 bis 90% des Heizwärmebedarfs decken, mit Wärmespeicher sogar 100% (mit Flachkollektoren etwa 30%).
  • Wenn nicht volle Deckung verlangt wird (wenn also eine Zusatzheizung vorhanden ist), gilt als Faustregel, daß die Absorberfläche ein Drittel der zu beheizenden Fläche betragen muß.
  • Ungenügend ist die Wirkung von waagrechten Flächen, wenn sie von Schnee und Eis bedeckt sind, auch kann bei solchen Absorbern die nächtliche Abstrahlung bedeutend sein.
  • Absorber sind billiger als Flachkollektoren, doch ihre Wirtschaftlichkeit wird vom Preis der Wärmepumpe bestimmt. Absorber eignen sich im mitteleuropäischen Klima besser für die Heizung, Kollektoren für die Warmwasserbereitung.

Abwärme

Wärme,die bei vielen Energieanlagen entsteht und der niedrigen Temperatur wegen für direkte Nutzung meist unbrauchbar ist. Läßt sich jedoch mit Wärmepumpen auf Temperatur für Heizung und Warmwasserbereitungbringen. Bei vielen Energieumwandlungen und -Anwendungen wird naturgesetzlich nur ein Teil der Energie für den eigentlichen Zweck genutzt. Der andere Teil erscheint in der Regel als Wärme - meist von Wasser, aber auch von Luft - mit einer niedrigeren Temperatur, als für diesen Zweck nötig ist. In einem Wärmekraftwerk z. B. beträgt die Temperatur des Dampfes 540 °C, aber jene des Kühlwassers, das die Abwärme enthält, nur 20 bis 40 °C. Damit lassen sich allenfalls Äcker und Treibhäuser erwärmen, doch schon zur Heizung von Wohnungen sind meist 60 °C Voraussetzung. Nicht nur beim Einsatz fossiler Brennstoffe fallen oft bedeutende Mengen Abwärme an, sondern auch bei der Nutzung erneuerbarer Energie, insbesondere mit Wärmekraftmaschinen- z. B. in Holzkraftwerken, Solarturm-Kraftwerken, Solarfarm-Anlagen, Solarzellen-Anlagen und sogar in den Generatoren von Wasserkraftwerken. Es ist in vielen Fällen möglich, dieses große Potential auf wirtschaftliche Weise zu nutzen und damit Beiträge zum Energiesparen und zum Umweltschutz zu leisten:
  • Wärmepumpen vermögendie Temperatur um 60 °C anzuheben, ausreichend für Heizung und Warmwasserbereitung.
  • Abwärme höherer Temperatur läßt sich mit Wärmetauschern auf einen Heizkreislauf übertragen.
  • Mit z. B. Biogas betriebene Totalenergieanlagen nutzen die Abwärme des Antriebsmotors.
Abwärme soll am Ort ihrer Entstehung verwertet werden, weil lange Rohrleitungen (für Kühlwasser) teuer sind, auf dem Transport Wärme verloren geht und die Temperatur weiterabnimmt.

Alternativenergie

Nach der Ölkrise 1973 geprägter Begriff: Alternativ sind Energiequellen und -Techniken, welche das Erdöl teilweise oder ganz ersetzen können additiv solche, die einen bescheidenen, aber willkommenen Beitrag zur Energieversorgung versprechen. Die Ölkrise machte allgemein bewußt, daß die Energieversorgung der meisten Länder einseitig auf importiertem Erdöl aufgebaut worden war. Aus Sorge um Versorgungssicherheit und Preisdiktateder Lieferländer setzte unvermittelt die Suche nach Energiequellen und -Techniken ein, die sich zur Substitution des Erdölseignen und daher eine Wahlmöglichkeit - eine Alternative zwischen ihnen und dem Öl bieten (vom Lateinischen alternare, abwechselnd erwägen). Als Alternativen wurden in der Energiepolitik damals Kohle, Kernenergie und erneuerbare Energie angesehen. Kernenergiegegner verstanden unter Alternativen auch solche zur Kernenergie, und zwar vor allem erneuerbare Energie. Bis Anfang der 80er-Jahre hatte die Forschung ergeben, daß die meisten dieser Alternativen in unseren Klimazonen ein - im Verhältnis zum Energiebedarf - beschränktes technisches und wirtschaftliches Potential haben und eine rasche Marktdurchdringung nicht absehbar ist. Seither werden sie - z. B. Biomasse Energie und Windenergie - als zusätzliche oder additive Energiequellen und -Techniken (vom Lateinischen addere, hinzufügen) bezeichnet, die zwar keine tragende Rolle zu übernehmen, wohl aber das bestehende Energieangebot zu ergänzen vermögen. In Sonnenländern oder unter besonderen Verhältnissen, etwa Erdwärme in vulkanreichen Ländern, kann erneuerbare Energie eine Alternative sein, in den Industriestaaten muß sie es worden, wenn die Zukunftsaussichten gewahrt bleiben sollen.

Anschlusskosten

Vom Kunden des Versorgungsuntemehmens zu zahlender Kostenbeitrag für den Anschluß eines Gebäudes an die leitungsgebundene Energie- oder Wasserversorgung. Die Anschlußkosten bestehen in der Regel aus zwei Teilbeträgen: einmal aus den Kosten für den eigentlichen Anschluß (Hausanschluß, Zähler, Regler), die dem Kunden pauschal oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, zum anderen aus einem Zuschuß zu den Kosten der örtlichen Verteilungsanlagen (Baukostenzuschuß), der nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen erhoben werden kann.

Akquisition

vom lat.: acquirire = gezielte Kundenwerbung durch Direktansprache; nicht zu verwechseln mit "Werbung" generell, durch die eine beliebige Gruppe ungezielt angesprochen wird - unabhängig davon, ob die angesprochenen Menschen das Produkt benötigen, wollen oder schon besitzen.

AVBV

Die "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" (AVBV) für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind Rahmenvorschriften für die Gestaltung der Versorgungsverhältnisse zwischen Versorgungsunternehmen und Kunden. Diese Vorschriften haben im Tarifbereich den Charakter von Rechtsnormen. Als staatliche Vorschriftenbestimmen sie die Rechte und Pflichten des Energieversorgungsunternehmens und seiner Tarifkunden aus dem Strom-, Gas-, Fernwärme- sowie Wasserlieferungsverhältnis. Die AVBV liegen bei uns zur Einsicht aus und werden dem Kunden auf Anforderung zugeschickt.

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59423 Unna

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