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Einzugsermächtigung
Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs werden von uns über unsere Bank die fälligen Forderungen zu Lasten des Kunden bei dessen Bank abgebucht. Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, daß insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen der Kunde die Zahlungstermine nicht nachzuhalten hat und der Zahlungsausgleich auch bei Rückzahlungen automatisch über sein Konto herbeigeführt wird. Gegen Mißbrauch des Verfahrens ist der Kunde geschätzt, da er der Belastung seines Kontos nachträglich widersprechen kann. Zur Nutzung der Vorteile der Einzugsermächtigung ist es notwendig, daß uns vom Kunden eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Entsprechende Vordrucke werden auf Anforderung versandt und befinden sich auch an jedem unserer Einzahlungsbelege. Im übrigen nutzen bereits über 80% unserer Kunden die Einzugsermächtigung
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