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Klimafreundliche
Energie

Klassik-Watt Gas: die Grundversorgung

Klassik-Watt, die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas, ist das Angebot für Kundinnen und Kundinnen, die sich nicht längerfristig binden wollen. Es ermöglicht den schnellen Wechsel des Produktes. Wir empfehlen: Prüfen Sie die Alternative unserer Wattfamilie Gas.

 

Allgemeine Bedingungen und Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas (Klassik-Watt)
- Gültig bis 31. Dezember 2011 -

Download PDF-Dokument Download Broschüre Klassik-Watt Gas gültig bis 31.12.2011 (1.1 MB)

Die Stadtwerke Unna GmbH stellt nach ihren jeweils geltenden "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas" aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von etwa Ho = 12,0 kWh/m3 und einem Ruhedruck des Gases von p = 22 mbar, gemessen hinter dem Gaszähler, zu folgenden Tarifen zur Verfügung:

Der Gaspreis setzt sich für jede Abnahmestelle bei den Grundpreistarifen I, II, III bis zu einem Jahresverbrauch von 50.000 Kilowattstunden (kWh) aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Bei dem Grundpreistarif III wird bei einem Jahresverbrauch über 50.000 Kilowattstunden (kWh) ein Durchschnittspreis für jede abgenommene Kilowattstunde berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt.

Der Gaspreis setzt sich bei dem Kleinverbrauchstarif aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz zusätzlich in Rechnung gestellt (zzt. 19 % Stand 01.01.2007).

Der Gaspreis nach dem Allgemeinen Tarif enthält Konzessionsabgaben. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992

  • bei Gaslieferungen (ausschließlich für Kochen und Warmwasser) 0,61 Ct/kWh
  • bei sonstigen Gaslieferungen 0,27 Ct/kWh

Grundversorgung (gültig bis 31. Dezember 2011)

netto
€ bzw. Ct

brutto
€ bzw. Ct

1. Kleinverbrauchstarif (bis zu 4.000 kWh/a)

Jahresmesspreis

36,80 €

43,79 €

Arbeitspreis

6,534 Ct/kWh

7,775 Ct/kWh

2.1 Grundpreistarif I (4.001-10.334kWh/a)

Jahresgrundpreis

85,80 €

102,10 €

Arbeitspreis

5,309 Ct/kWh

6,318 Ct/kWh

2.2 Grundpreistarif II (10.335-30.000 kWh/a)

Jahresgrundpreis

122,90 €

146,25 €

Arbeitspreis

4,950 Ct/kWh

5,891 Ct/kWh

2.3 Grundpreistarif III (30.001-49.999 kWh/a)

Jahresgrundpreis

168,50 €

200,52 €

Arbeitspreis

4,798 Ct/kWh

5,710 Ct/kWh

Bei einem Jahresverbrauch über 50.000 kWh wird ein Durchschnittspreis für jede abgenommene Kilowattstunde berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 50.000 kWh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt.


netto

brutto

Dieser Preis beträgt:

5,135 Ct/kWh

6,111 Ct/kWh 

Die Gasarbeitspreise enthalten die zurzeit gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Ct/kWh.

 

"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

3 Allgemeine Bestimmungen

3.1 Bei der Abrechnung des Erdgasverbrauches eines Abrechnungsjahres wird zwischen den o.g. Tarifen für den Kunden der preisgünstigste Tarif abgerechnet. Beginnt oder endet der Versorgungsvertrag im Laufe des Abrechnungsjahres, tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr.

3.2 Soweit die Allgemeinen Versorgungsbedingungen eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden vorsehen, wird dieses Recht durch die Bindung nach Ziffer 3.1 nicht berührt.

3.3 Für jeden zusätzlichen Zähler je Abnahmestelle, dessen Aufstellung durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird, ist ein Zuschlag zu zahlen, und zwar:


netto
€/Monat

brutto
€/Monat

bis zu 6 m3 Eichleistung (bis G4)

3,06

3,64

über 6 m3 Eichleistung (> G4)

3,57

4,25

3.4 Falls Kunden eine besondere Mess- und Regleranlage benötigen, gelten besondere Bedingungen, ebenso für Kunden, deren regelmäßige Jahresabnahme mehr als 400.000 kWh beträgt.

3.5 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die Anzahl der verbrauchten kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Heizwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken Unna festgelegt wird.

3.6 Bei Änderungen der Gaspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes kann der Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet werden.

3.7 Die neuen Tarife gelten ab 01. Mai 2009. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife vom 01. Oktober 2008 außer Kraft.

 


Allgemeine Bedingungen und Preisblatt für die Grund- und Ersatzversorgung mit Gas (Klassik-Watt)
- Gültig ab 01. Januar 2012 -

Download PDF-Dokument Download Broschüre Klassik-Watt Gas gültig bis 01.01.2012 (116 KB)

Die Stadtwerke Unna GmbH stellt nach ihren jeweils geltenden "Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Gas" aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von etwa Ho = 12,0 kWh/m3 und einem Ruhedruck des Gases von p = 22 mbar, gemessen hinter dem Gaszähler, zu folgenden Tarifen zur Verfügung:

Der Gaspreis setzt sich für jede Abnahmestelle bei den Grundpreistarifen I, II, III bis zu einem Jahresverbrauch von 50.000 Kilowattstunden (kWh) aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen.

Bei dem Grundpreistarif III wird bei einem Jahresverbrauch über 50.000 Kilowattstunden (kWh) ein Durchschnittspreis für jede abgenommene Kilowattstunde berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt.

Der Gaspreis setzt sich bei dem Kleinverbrauchstarif aus einem Messpreis und einem Arbeitspreis für die abgenommene Kilowattstunde (kWh) zusammen. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird mit dem jeweiligen Steuersatz zusätzlich in Rechnung gestellt (zzt. 19 % Stand 01.01.2007).

Der Gaspreis nach dem Allgemeinen Tarif enthält Konzessionsabgaben. Die Höchstwerte der Konzessionsabgaben betragen gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992

  • bei Gaslieferungen (ausschließlich für Kochen und Warmwasser) 0,61 Ct/kWh
  • bei sonstigen Gaslieferungen 0,27 Ct/kWh

Grundversorgung (gültig ab 01. Januar 2012)

netto
€ bzw. Ct

brutto
€ bzw. Ct

1. Kleinverbrauchstarif (bis zu 4.000 kWh/a)

Jahresmesspreis

36,80 €

43,79 €

Arbeitspreis

7,374 Ct/kWh

8,775 Ct/kWh

2.1 Grundpreistarif I (4.001-10.334kWh/a)

Jahresgrundpreis

85,80 €

102,10 €

Arbeitspreis

6,149 Ct/kWh

7,317 Ct/kWh

2.2 Grundpreistarif II (10.335-30.000 kWh/a)

Jahresgrundpreis

122,90 €

146,25 €

Arbeitspreis

5,790 Ct/kWh

6,890 Ct/kWh

2.3 Grundpreistarif III (30.001-49.999 kWh/a)

Jahresgrundpreis

168,50 €

200,52 €

Arbeitspreis

5,638 Ct/kWh

6,709 Ct/kWh

Bei einem Jahresverbrauch über 50.000 kWh wird ein Durchschnittspreis für jede abgenommene Kilowattstunde berechnet, wie er sich bezogen auf einen Jahresverbrauch von 50.000 kWh aus dem Jahresgrundpreis und dem Arbeitspreis ergibt.


netto

brutto

Dieser Preis beträgt:

5,975 Ct/kWh (netto)

7,110 Ct/kWh (brutto)

Die Gasarbeitspreise enthalten die zurzeit gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,55 Ct/kWh.

 

"Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt."

3 Allgemeine Bestimmungen

3.1 Bei der Abrechnung des Erdgasverbrauches eines Abrechnungsjahres wird zwischen den o.g. Tarifen für den Kunden der preisgünstigste Tarif abgerechnet. Beginnt oder endet der Versorgungsvertrag im Laufe des Abrechnungsjahres, tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr.

3.2 Soweit die Allgemeinen Versorgungsbedingungen eine vorzeitige Kündigung oder Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden vorsehen, wird dieses Recht durch die Bindung nach Ziffer 3.1 nicht berührt.

3.3 Für jeden zusätzlichen Zähler je Abnahmestelle, dessen Aufstellung durch persönliche Wünsche des Kunden notwendig wird, ist ein Zuschlag zu zahlen, und zwar:


netto
€/Monat

brutto
€/Monat

bis zu 6 m3 Eichleistung (bis G4)

3,06

3,64

über 6 m3 Eichleistung (> G4)

3,57

4,25

3.4 Falls Kunden eine besondere Mess- und Regleranlage benötigen, gelten besondere Bedingungen, ebenso für Kunden, deren regelmäßige Jahresabnahme mehr als 400.000 kWh beträgt.

3.5 Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Die Anzahl der verbrauchten kWh wird wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Heizwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken Unna festgelegt wird.

3.6 Bei Änderungen der Gaspreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes kann der Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet werden.

3.7 Die neuen Tarife gelten ab 01. Januar 2012. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife vom 01. Mai 2009 außer Kraft.

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