Verpassen Sie nicht
den Anschluss
Baukostenzuschüsse
Damit Ihre Energieversorgung zukunftssicher und rund um die Uhr gewährleistet ist, investieren Ihre Stadtwerke laufend in das Energienetz.
Neue Anschlüsse erfordern in der Regel eine Verstärkung dieser Anlagen bzw. ganz neue Anlagen. Für diesen Aufwand berechnen Ihnen die Stadtwerke Unna als Netzbetreiber sogenannte „Baukostenzuschüsse“.
Baukostenzuschuss Strom
Die Erhebung des Baukostenzuschusses begründet sich auf der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ vom 01. November 2006 (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) sowie den "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Unna GmbH zur NAV".Auszug aus NAV § 11 Baukostenzuschüsse:
(1)„Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes einschließlich Transformatorenstationen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 50 vom Hundert dieser Kosten abdecken.“ Damit wird die Errichtung und Erweiterung des öffentlichen Stromnetzes finanziert. Der Baukostenzuschuss wird nach der vorzuhaltenden Leistung in kW der einzelnen Kundenanlagen am betreffenden Hausanschluss ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bestandsanlagen werden dabei berücksichtigt. Ein Bestandsschutz für stillgelegte Anlagen wird in der Regel 2 Jahre vorgehalten.
Die Stadtwerke Unna berechnen als Baukostenzuschuss Strom bei
Anschluss aus dem 1 kV-Netz (Niederspannungsnetz): 46,75 €/kW angemeldete Leistung
Anschluss aus dem 10 kV-Netz (Mittelspannungsnetz): 104,48 €/kW angemeldete Leistung
Baukostenzuschuss Gas
Die Erhebung des Baukostenzuschuss begründet sich auf der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck“ vom 01. November 2006 (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) sowie den "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Unna GmbH zur NDAV“.Auszug aus NDAV § 11 Baukostenzuschüsse
(1)„Der Netzbetreiber kann von dem Anschlussnehmer einen angemessenen Baukostenzuschuss zur Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Verteileranlagen verlangen, soweit sich diese Anlagen ganz oder teilweise dem Versorgungsbereich zuordnen lassen, in dem der Anschluss erfolgt. Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 50 vom Hundert dieser Kosten betragen.“Damit wird die Neuerrichtung und Erweiterung des öffentlichen Gasnetzes finanziert. Der Baukostenzuschuss wird nach der vorzuhaltenden Leistung in kW der einzelnen Kundenanlagen am betreffenden Hausanschluss ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt. Bestandsanlagen werden dabei berücksichtigt. Ein Bestandsschutz für stillgelegte Anlagen wird in der Regel 2 Jahre vorgehalten.
Die Stadtwerke Unna berechnen als Baukostenzuschuss Gas bei
Anschluss in beiden Netzebenen (Mitteldruck & Niederdruck): 37,00 €/kW angemeldete Leistung
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