Klare Sicht
Messstellen und Messrahmenvertrag
Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung. Mit der Neuregelung von § 21b EnWG und der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich - Messzugangsverordnung (MessZV) – können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb und/oder die Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten.
Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen:
Messtellen-und Messrahmenvertrag
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Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Stromnetz
[PDF-Download] (103 KB)
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Gasmesseinrichtungen im Gasnetz
[PDF-Download] (54 KB)
Bestandliste "Messstellen"
[PDF-Download] (47 KB)
Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität
[PDF-Download] (58 KB)
An- und Abmeldung von Messstellen
[PDF-Download] (54 KB)
Ansprechpartner
[PDF-Download] (45 KB)
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